Hallo Susanne,
wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, wurde die befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung (Arbeitsmarktrente) nach der befristeten teilweisen Erwerbsminderungsrente gewährt.
Insofern ist dieser Bescheid maßgebend und sie erhalten volle Erwerbsminderungsrente bis 31.01.2029.
Es empfiehlt sich, ca. 6 Kalendermonate vor dem Auslaufen der Rente wegen voller Erwerbsminderung einen Antrag auf Weitergewährung zu stellen, sofern die gesundheitliche Situation weiterhin entsprechend eingeschränkt ist.