Hallo Günter,
die Rentenversicherungsbeiträge werden von den Arbeitgebern an die Krankenkassen abgeführt. Sie sollten an Ihre damalige Krankenkasse herantreten und von dort, unter Angabe des Arbeitgebers, für die fragliche Zeit eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge anfordern.
In den neuen Bundesländern ist dies allerdings erst ab 1991/1992 erfolgt. Wenn Sie also in dem Zeitraum in den neuen Bundesländern beschäftigt gewesen sein sollten, kann eine Nachweisführung nur über ihr grünes SV-Buch erfolgen. Die Aufbewahrungsfrist in den jeweiligen Betrieben endete 2011.
Eventuell wäre es dann noch möglich, diese Zeiten durch Zeugenerklärungen glaubhaft zu machen. Dazu erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstelle.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html