Hallo Günter,
die Rentenversicherungsbeiträge werden von den Arbeitgebern an die Krankenkassen abgeführt. Sie sollten an Ihre damalige Krankenkasse herantreten und von dort, unter Angabe des Arbeitgebers, für die fragliche Zeit eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge anfordern.
In den neuen Bundesländern ist dies allerdings erst ab 1991/1992 erfolgt. Wenn Sie also in dem Zeitraum in den neuen Bundesländern beschäftigt gewesen sein sollten, kann eine Nachweisführung nur über ihr grünes SV-Buch erfolgen. Die Aufbewahrungsfrist in den jeweiligen Betrieben endete 2011.
Eventuell wäre es dann noch möglich, diese Zeiten durch Zeugenerklärungen glaubhaft zu machen. Dazu erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstelle.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.