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Experten-Antwort

Arbeitsplatz los durch Volle Erwerbsminderung auf unbestimmter Dauer ??????

von Schwesterherz29.06.2011 | 22:38
13829 Ansichten
16 Antworten

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Habe folgendes Problem! Habe einen Bescheid für Rente wegen voller Erwerbsminderung auf unbestimmte Dauer, längstens bis Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten. Über die Berentung bin ich natürlich grundsätzlich froh, da es mir bei meinem momentanen Gesundheitzustand unmöglich ist zu Arbeiten. Leider folgt aus diesem Rentenbescheid gleichzeitig die automatische Auflösung meines Arbeitsverhätnisses (TVöD § 33).Da ich aber erst 42 Jahre bin und ich natürlich auf Besserung=möglicher Arbeitsfähigkeit(zumind.Teilzeit) hoffe. Bin ich dann leider, sollte der Fall eintreten! -->Arbeitslos

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Widerspruch würde ich nicht einlegen.

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14 Antworten

Speziam 29.06.2011 | 23:19
Ich verstehe jetzt gerade nicht dein Problem, wenn es denn vorhanden sein sollte. Sei doch froh, dass du jetzt wenigstens die Rente hast, wenn du schon nicht in der Lage bist zu arbeiten. Klar ist auch, dass dein Arbeitsplatz futsch ist. Beides geht halt nicht.
Volkeram 30.06.2011 | 08:19
Sie haben eine unbefristete volle EM-Rente - also bis zur Altersgrenze. Was wollen Sie denn dann noch mit einem Arbeitsplatz der nur noch auf dem Papier existiert und in den Sie nicht zurückkehren können ? Auch Teilzeit ( also halbe Tage ) ist bei einer vollen EM-Rente ja nicht möglich ! Suchen Sie sich halt in der Privatwirtschaft jetzt einen 400 Euro Job im Rahmen der zulässigen Hinzuverdienstgrenze und der erlaubten unter 3 -Stunden Regelung. Die automatische Auflösung des Arbeitsplatzes bei einer unbefr. EM-Rente ist eben einer ( der ganz wenigen Nachteile ) wenn man im öffentlichen Dienst arbeitet und nicht in der Privatwirtschaft. Da gibt es das zwar auch, aber erheblich seltener ( in kleinen Firmen eigentlich nie ) und vor allem kann man dann noch finanziell manches Mal eine Abfindung im Rahmen der Kündigungsschutzklage herausschlagen ... Aber im öffentlichen Dienst ist das eben nicht möglich , sondern alles klar von vorne herein geregelt. unbefr. EM-Rente = Arbeitsvertrag aufgelöst. Man kann halt nicht alles haben ...
mabuam 30.06.2011 | 09:36
Hallo, bitte hört nicht auf das "Geschwätz der Neider". Mir geht es genauso. Mein Arbeitsvertrag hat sich ebenfalls durch Gewährung der unbefristeten EMR automatisch aufgelöst. Auch bin bin erst 42 Jahre alt. 1. Kann bei Überprüfungen der Rentenstatus aberkannt werden 2. strebt man in diesem jungen Alter trotz Behinderung eine Arbeitstätigkeit an 3. ist es doch ein gutes Zeichen, wenn man am bisherigen Arbeitsplatz hängt Ich wünsche Kopf hoch und positiv denken. Laßt euch von den "Neidern" nicht das Leben vermiesen...
Schwesterherzam 30.06.2011 | 10:24
Wollte eigendlich eher Infos und Meingungen bezüglich Sinn oder Unsinn eines Widerspruches gegen den Rentenbescheids, hinsichtlich der befristung auf unbestimmte Dauer ausgestellt ist.!Was mir nun mal den Arbeitsplatz kostet???!!!!!!
KSCam 30.06.2011 | 19:14
Elisabeth, lass doch bitte die Kirche im Dorf! Was soll denn eine Kündigungsschutzklage im konkreten Fall bringen? Der Arbeitgeber kann doch nicht gegen die tariflichen Bestimmungen "einfach so tun als ob es eine Zeitrente wäre" und der userin schwesterherz "den Arbeitsplatz für alle Zeit der Welt" garantieren. Sie glauben doch nicht allen Ernstes daran, dass das Ende der Beschäftigung im Falle der dauernden EM ein Verfassungsverstoß darstellt oder irgendein Grundrecht von schwesterherz verletzt? An so einem Rechtsstreit verdienen lediglich die beteiligten Anwälte und bei Verwaltungen und Gerichten fällt unnötige Arbeit an. Wer beim tollen Spiel "Klagen um jeden Preis, mich kostet es ja nichts" mitspielt, hat meines erachtens nicht alle Tassen im Schrank....
Elisabetham 30.06.2011 | 17:29
Ein Widerspruch ist unzulässig, da du nicht beschwert bist (Widerspruchsbefugnis). Man hat deinem Antrag stattgegeben. Ich würde mit der Gewerkschaft und dem Betriebsrat reden. Eine Kündigungsschutzklage kannst du in jeden Fall erheben. Aber denke an die 3 Wochenfrist. Meint denn dein Arzt, dass irgendwann mal wieder arbeiten könntest?
Elisabetham 30.06.2011 | 19:42
KSC, was ist, wenn die DRV anlässlich der nächsten Überprüfung feststellt, dass Schwesterherz fit wie ein Turnschuh für den Arbeitsmarkt ist?
KSCam 30.06.2011 | 19:53
Das ist in etwa so wahrscheinlich wie wenn ein Pferd vor der Apotheke kotzt..... Nicht jedes Restrisiko lässt sich absichern und nicht jede Sicherheit lässt sich einklagen...
Elisabetham 30.06.2011 | 20:00
Hallo KSC! Von der angst vor dem Risiko leben viele Versicherungen. Ich bin auch als Dauerrentnerin noch in einer Berufshaftpflichtversicherung. Mir ist das Haftungsrisiko im Ernstfall einfach zu hoch. Nicht das du jetzt etwas falsches denkst, ich arbeite nicht in meinem Beruf. Man ist aber doch schon mal gefällig.
Volkeram 30.06.2011 | 20:05
Zitat von Elisabeth anzeigenausblenden
Ja, dann hat " Schwesterherz " eben Pech gehabt und muss sich um einen neuen Arbeitsplatz bewerben. Auf einen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst oder sonstwo hat man ja nun kein Erbrecht mit Anspruch auf Lebenszeit..... Das ist aber - wie schon so oft hier besprochen - ein sehr begrenztes Risiko, das die unbefr. EM-Rente wieder wegfällt. Aber auch wenn, hat der Arbeitgber ja nun wirklich nichts damit zu tun. Warum sollte er dieses Risiko mittragen und darum das Arbeitsverhältnis bestehen lassen ?? Also ich muss hier KSC wirklich zustimmen, das eine Kündigungsschutzklage gegen eine tarifrechtlich eindeutig festgelegte Beendigung eines Arbeitsverhältnisses überhaupt nicht greifen würde. Ich denke sogar weiter, das das Arbeitsgericht in dem Fall sogar eine Kündigungsschutzklage gleich abweisen bzw. nicht zulassen würde ! Da gibt es ja gar nichts zu verhandeln bzw. zu" richten" , weil die Beendigung des Arbeitsverhältnis allen Vorschriften korrekt entsprochen hat.
Elisabetham 30.06.2011 | 20:15
Die Klage ist zulässig. ob der Tatbestand unter die Norm passt ist eine Frage der Begründetheit. Ich finde, dass sich Schwesterherz von ihren behandelnden Ärzten beraten lassen sollte, wie ihre Prognose ihrer Erkrankung bezüglich ihrer Erwerbsfähigkeit aussieht. Vielleicht sollte sie sich eine Zweitmeinung einholen.
Volkeram 30.06.2011 | 20:25
Zitat von Elisabeth anzeigenausblenden
Das ändert aber alles nix daran, das die Kündigung rechtens ist. Bescheid unbefr. EM-Rente = Ende Beschäftigunsgverhältnis. Es ist völlig sinnlos und auch sinnfrei sich darüber noch zu unterhalten und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzuzweifeln. Aus die Maus !
Kämpferam 30.06.2011 | 22:02
Man sollte doch vor Rentenantagstellung sich über folgen dieser im klaren sein!!!!!
mabuam 01.07.2011 | 08:25
Hallo Elisabeth (wohl Ehefrau oder Schwester von Sozialrechtler) ich wiederhole mich: bei unbefr. EMR ender lautet TÖVD automatisch das Arbeitsverhältnis. Da muss nicht einmal eine Kündigung erfolgen - von keiner Seite. Und gegen einen Tarifvertrag zu klagen ist absoluter Blödsinn, da hier die Tarifautonomie zugrundeliegt. Versuchen Sie lieber den einvernehmlichen Weg und hinterlassen sie beim bisherigen Arbeitgeber einen guten EIndruck. Jetzt zu klagen senkt die künftigen Chancen auf unter 0 !!
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