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Experten-Antwort

Arbeitsplatz verlegen nach Spanien

von Robert471116.08.2017 | 16:40
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2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, bei mir steht die Überlegung an in Spanien eine neue Arbeit anzunehmen. Bin 53 und habe seit meinem 17 Lebensjahr in die deutsche Rente eingezahlt. Da ich ja dann in die spanische Rente einzahlen werde. Wie verhält es sich später im Rentenalter? Wonach berechnet sich dann die Deutsche und Spanische Rente? Bzw. wie werden die Beitragsjahre angerechnet? Da die Spanische Rente insgesamt niedriger ist. Wir wird die Deutsche berechnet? Nach dem Spanischen oder Deutschen Satz? Wie lange muss man mindestens in die Spanische einzahlen um dort Rentenanspruch zu bekommen? Kann ich einfach weiter in die deutsche Rente einzahlen obwohl ich in Spanien arbeite? Mit freundlichen Grüßen, Robert

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Robert,

Sie würden später zwei Renten erhalten.

Die deutsche Rente wird nur aus den in Deutschland zurückgelegten Zeiten berechnet. Zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen werden aber auch die spanischen Zeiten anerkannt.

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1 Antworten

Ulfam 16.08.2017 | 18:42
Hallo Die Beitrgaszeit beider Laender wird angerechnet fuer das Eintrittsalter. Die Rente ist in jedem Land anders. Das betrifft die Hoehe und auch das Eintrittsalter. In Spanien kann Du dich bei der Seguridad Social am Wohnort informieren. Wenn Du in Spanien den Wohnsitz hast muss dort der Rentenbeitrag gezahlt werden, logisch oder? In Spanien muss man normal 15 Jahre eingezahlt haben um ueberhaupt eine Rente zu bekommen. Aber da vorher in Deutschland ( EU) schon eingezahlt wurde gibt es das Anrecht auf eine "Teilrente". Jedes Land hat seine eigenen Vorschriften.
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