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Arbeitsplatzausstattung

von Kleines22.06.2010 | 18:34
1591 Ansichten
9 Antworten
Hallo, vor zwei Jahren wurde mir nach einer medizinisch beruflichen Reha bestätigt das mein Arbeitsplatz meinen Behinderung bedingt angepasst werden muss. Hatte zum damaligen Zeitpunkt keinen Arbeitgeber und nachdem ich einen gefunden habe, habe ich schon eine Ausstattung erhalten, nun wird weitere Ausstattung benötigt. Der Arbeitgeber zahlt es nicht. Wo kann ich die Kostenübernahme beantragen, bei der DRV Bund oder muss es beim Arbeitsamt erfolgen? Gruß Kleines

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 23.06.2010 | 11:07

Hallo "Kleines",

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (sogenannte berufliche Rehabilitation) erbringt die Agentur für Arbeit nur, sofern nicht ein anderer Träger zuständig ist.

Die Rentenversicherungsträger kommen vorrangig dann in Betracht, sofern die persönlichen Voraussetzungen (erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, die durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben voraussichtlich abgewendet/ gebessert /wiederhergestellt werden kann) sowie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (z.B. erfüllte Wartezeit von 15 Jahren) erfüllt sind.

Als Ansprechpartner stehen in solchen Fällen auch die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation zur Verfügung, die für alle Landkreise und kreisfreie Städte von den Reha-Trägern eingerichtet worden sind und auch bei Fragen hinsichtlich des zuständigen Reha-Trägers herangezogen werden können: www.reha-servicestellen.de

8 Antworten

Nixam 22.06.2010 | 19:35
Sie schreiben, dass Sie von der DRV Bund bereits eine Ausstattung erhalten haben. Dann ist auch die DRV Bund für weitere Ausstattungen für Sie zuständig. Wenden Sie sich an die DRV Bund und man hat ja Ihren alten Vorgang noch und weiss bescheid, um Ihnen zügig zu helfen. Viele Grüsse Nix
Nixam 22.06.2010 | 19:33
Reichen Sie bitte die Unterlagen bei der DRV Bund ein. Sollte die DRV Bund bei Ihnen nicht zuständig sein, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, dann wird man die Unterlagen an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit weiterreichen. Viele Grüsse Nix
RFnam 22.06.2010 | 19:00
Wenden Sie sich doch an den damaligen Träger der Reha. Gegebenenfalls wird Ihnen der zuständige Kostenträger genannt.
Kleinesam 22.06.2010 | 19:09
Bin dort von der DRV Bund Berlin hingeschickt worden. Also reiche ich Antrag, ärztl. Attest, Kostenvoranschlag, etc dort ein. Müssen die das dann auch weiterleiten, falls es da nicht richtig ist? Gruß Kleines
Sozialrechtleram 23.06.2010 | 00:00
Ihren Ausführungen kann man selbst bei unterstellter Böswilligkeit nichts hinzufügen. Sie sind absolut korrekt.
Tschackaam 23.06.2010 | 09:43
eigentlich wollte ich mich raus halten.... So wie auch @Wolfgang verfolge ich Ihre Beiträge wirklich mit Spannung und oder auch Langerweile. Es ist unglaublich mit welchem Käse Sie hier das Forum vollquatschen. Ich verstehe Ihre Argumente hinsichtlich der Entbindung v.d. Schweigepflicht etc. pp., aber was soll diser Beitrag denn jetzt? Bösgläubigkeit? Aus Ihren Beiträgen entnehme ich, dass Sie bereits sehr viele Erfahrungen gesammelt haben (was Entlassungsberichte oder Gutachten angeht) und im Grunde gibt es auch nix auszusetzen, wenn Sie diese hier einbringen. Ich bitte Sie trotzdem höflich um ein wenig Zurückhaltung, wenn es um ganz simple Fragen geht, die nix mit "Ihrem spezi-Thema" zu tun haben. Vielen Dank! MfG Tschacka p.s. um auch noch auf die Frage von @Kleines einzugehen... :-) Sie könnten auch beim zuständigen Integrationsamt fragen, ob es Zuschüsse zur Arbeitsplatzausstattung gibt. Normalerweise regelt das aber auch der für Sie zuständige Reha-Fachberater! Alles Liebe Tschacka
Sozialrechtleram 23.06.2010 | 23:32
Man muß nicht persönlich Erfahrungen mit Entlassungsberichten gesammelt haben, um zur Erkenntnis zu kommen, daß da was oberfaul ist. Ein Studium im Haupt- oder Nebenfach reicht aus, um sich bei Interesse, welches aus der sozialen Umgebung an einen "Experten" herangetragen und geweckt wird, mit der Materie bei Zugang zu den rechtswissenschaftlichen Bibliotheken und den elektronischen Datenbanken vertraut zu machen. Der Rest ist schlichtweg solide wissenschaftliche Arbeitsfähigkeit, die man nach dem Abitur im Studium vervollkommnet. Was das sog. Spezi-Thema betrifft, so ist das genau die entscheidende Schnittstelle, die über Wohl oder Wehe entscheidet. Und weil dem so ist und das System keine Fehlerkorrektur zuläßt, also selbst eine objektiv unrichtige Diagnose in den Akten weiter steht und praktisch nicht gelöscht werden kann, ist der Datenfluß zwischen den Ärzten und den Sachbearbeitern entscheidend. Wer den unkontrolliert zuläßt, hat schlechte Karten. Von wievielen Fehldiagnosen sind Sie und Ihre Angehörigen betroffen? Wieviele Totenscheine enthalten falsche Diagnosen hinsichtlich der Todesursache? Wieviele Patienten sterben aufgrund falscher Medikation in D? Wissen Sie es? Aber ausgerechnet in einem Verfahren, wo es um die finanzielle Sicherheit Kranker geht, soll der Kranke nicht wissen, was der Arzt über ihn an andere schreibt und nicht kontrollieren können? Wer da nicht Pech und Schwefel riecht, sollte zum HNO-Arzt gehen .... Aber der Vorletzte dieser Disziplin konnte ja noch nicht mal ein MRT bzgl. einer Sinusitis Maxillaris richtig deuten und empfahl eine OP zur Sanierung seines Bankkontos ... Also keine gute Empfehlung ...
Sozialrechtleram 23.06.2010 | 23:57
Haben Sie keinen Draht bzgl. Zynismus und Humor?
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