Sie können selbstverständlich bei Ihrem Arbeitgeber bleiben und eine andere Arbeit annehmen, die Ihrem Leistungsvermögen entspricht. Sie müssen jedoch gewisse Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Da Sie teilweise erwerbsgemindert sind, könnten eventuell Leistungen zur Teilhabe in Betracht kommen. Setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung. Bei teilweiser Erwerbsminderung bleibt die Agentur für Arbeit weiterhin für die Vermittlung eines geeigneten Arbeitsplatzes zuständig.