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Experten-Antwort

Arbeitsstunden bei Renten-Nachprüfung

von Michael5221.01.2013 | 19:07
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11 Antworten

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Hallo, auch ich habe am Freitag so einen Antrag, wie er hier beschrieben wird, "Nachprüfung der Rentenberechtigung" erhalten. Obwohl ich jetzt nicht mehr arbeite, hatte ich letztes Jahr 4 Monate einen Minijob, in dem ich 14 Stunden die Woche an zwei Tagen gearbeitet habe, also 2 x 7 Stunden. Könnte das Schwierigkeiten geben? Weil hier schon die Rede von 3 Stunden täglich war. Ich sag schon mal Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael52,

bitte füllen Sie den Fragebeogen einfach wahrheitsgemäß aus. Wenn sich an Ihrem Gesundheitszustand nichts verändert hat, dürfte es auch keine Probleme geben (Garantie kann ich allerdings nicht geben) - ausschlaggebend ist letztlich nicht die konkrete Beschäftigung, sondern die medizinische Einschätzung Ihres Leistungsvermögens.

Ihnen sollte aber schon klar sein, dass Sie diese Beschäftigung eigentlich hätten melden müssen und dass Sie eine Rente bekommen, weil medizinisch eingeschätzt wurde, dass Sie nicht mehr 3 Stunden am Tag ändern können.

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10 Antworten

Klabusteram 21.01.2013 | 19:47
Ich denke jetzt im Nachhinein und da Sie den Job ja aktuell nicht mehr ausüben eigentlich nicht. Sie können froh sein, das man seinerzeit bei der RV nicht aufmerksam geworden ist. Hoffe Sie haben wenigstens diesen Job auch der RV damals gemdelt. Aber 7 !! Stunden pro Tag ist schon heftig. Das ist ja eine Vollzeitarbeitszeit. Das es insgesamt nur 14 Stunden pro Woche sind spielt dabei keine Rolle. Erlaubt und abgestellt auf die volle Rente bei der vollen Rente wird nur auf die tägliche Arbeitszeit und das sind nunmal nur unter 3 Stunden pro Tag - nicht mehr .
Michael52am 21.01.2013 | 19:55
Ja, stimmt das heftig, da haben Sie Recht. Aber es ist schwer einen Job mit nur 3 Stunden zu finden.
Michael52am 21.01.2013 | 19:58
Werden denn alte Arbeitgeber häufig noch von der DRV angeschrieben? Habe in einem anderen Forum gelesen, dass nur jedes 10. ausgefüllte Formular "Weiterprüfung...." überhaupt überprüft wird. Kann das sein?
Hammer Wekpeam 22.01.2013 | 08:37
Alte ( ehemalige ) Arbeitgeber werden gar nicht mehr angeschrieben. Was sollte das auch bringen ? Es geht nur um aktuell noch bestehende Arbeitsverhältnisse zum Zeitpunkt der Überprüfung. Inwieweit jeder oder nur jeder 10. Überprüfungsantrag auch " geprüft " wird entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn nur jeder 10. Antrag genau geprüft würde und nicht auf jeden Antrag zumindest mal kurz draufgeschaut würde, wäre diese ganze Überprüfungsaktion ja noch sinnloser als sie jetzt schon ist.
MFGam 22.01.2013 | 15:39
Hallo Wen man das glauben darf was hier von den EXPERTEN geschrieben wurde dann spielen die arbeitsstunden beim mini job keine rolle und die DRV fragt angeblich nicht danach, die stellen auf unter 3 stunden ab, oder? mfg
Wisemanam 22.01.2013 | 16:07
Ja klar. Und warum wird im Fragebogen zur Überprüfung der unbefr. EM-Rente sowohl der Rentner UND auch der Arbeitgeber danach explizit gefragt ???
???am 22.01.2013 | 17:14
Entscheidend ist immer die medizinische Einschätzung der Erwerbsfähigkeit. Wenn aber jemand mehr als die 3 Stunden täglich arbeitet, muss die DRV natürlich prüfen, ob die bisherige Einschätzung noch stimmt. Es wird dann auf jeden Fall eine medizinische Überprüfung erfolgen - zumindest wenn diese Arbeit auf Dauer gemacht wird. In Michael's Fall wohl weniger, es waren ja nur 4 Monate. Diese Überprüfung kann 2 Ergebnisse haben: Der Gesundheitszustand hat sich nicht gebessert, die Arbeit erfolgt auf Kosten der Gesundheit: dann ist alles in Ordnung und die Rente wird weitergezahlt. Wenn sich aber ergibt, dass sich der Gesundheitszustand gebessert hat, ist die Rente weg.
Michael52am 22.01.2013 | 17:51
Erstmal besten Dank für das große Feedback an alle! Schön, dass man doch noch ein bisschen Hilfe bekommt!
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