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Experten-Antwort

Arbeitssuchend

von Tanja04.11.2024 | 10:58
380 Ansichten
6 Antworten
Hallo, ich bin arbeitssuchend, steht mir Halbweisenrente zu? Ich habe vor 2 Jahren meinen Vater verloren, dann eine Ausbildung zur Rettungssanitäterin absolviert, bin nach der Probezeit nicht übernommen worden und bin jetzt arbeitssuchend gemeldet. Steht mir Halbweisenrente zu? Lg

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.11.2024 | 16:07

Anspruch auf Waisenrente besteht nach Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres unter anderem dann, wenn sich die Waise in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder während einer Übergangszeit von höchstens 4 Kalendermonaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Die Meldung als arbeits- oder ausbildungssuchend begründet keinen Anspruch auf Waisenrente.

Ein weiterer Tatbestand für einen Anspruch auf Waisenrente wären die Ableistung eines freiwilligen Dienstes (z.B. freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr).

5 Antworten

Renteam 04.11.2024 | 10:10
Anonym schrieb

Nur wenn Sie ausbildungsplatzsuchend wären und das maximal bis zum 27. Lebensjahr.

selbst dann nicht. Ausbildungssuche ist kein Grund
Schadeam 04.11.2024 | 10:20
Nein, aber einen Job zu finden sollte doch kein Problem sein.
Renteam 04.11.2024 | 11:02
Nein
Anonymam 04.11.2024 | 11:04
Nur wenn Sie ausbildungsplatzsuchend wären und das maximal bis zum 27. Lebensjahr.
Hinweis am 04.11.2024 | 11:34
Anonym schrieb

Nur wenn Sie ausbildungsplatzsuchend wären und das maximal bis zum 27. Lebensjahr.

Hallo Tanja, Rettungssanitäterin ist wie Sie wissen eine etwa 3monatige Fortbildung. Machen Sie doch eine 3-jährige Ausbildung zur Notfallsanitäterin, dann bekommen Sie auch wieder Waisenrente. LG
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