Ob die versicherungsrechtlichen Bedingungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung im Einzelfall gegeben sind kann nur anhand der persönlichen Daten beurteilt werden. Ganz allgemein: Besteht der Anspruch im Moment, so kann er in den meisten Fällen durch eine weitere Suche nach Arbeit mit Meldung bei der Agentur für Arbeit -auch ohne Leistungsbezug- aufrechterhalten bleiben. Auch für die Frage: habe ich 35 Versicherungsjahre? kann dies interessant sein.
Daher der Rat: im Zweifel bei der nächsten Beratungsstelle klären lassen.
Dass "nur" 40 % Schwerbehinderung anerkannt sind, bedeutet nicht, dass medizinisch kein Rentenanspruch gegeben ist. Auch hier gilt: im Zweifel Antrag stellen.