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arbeitssuchend melden?

von Karin06.07.2010 | 08:06
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, möchte wissen, ob es noch ratsam ist, sich in meinem Fall noch arbeitssuchend zu melden. Ich bin 56 Jahre alt, verheiratet und habe ununterbrochen 37 Jahre gearbeitet. Seit 4 Jahren arbeitslos, davon 3 Jahre uneneltgeltlich arbeitssuchend gemeldet. Hinzufügen muss ich noch, das ich 80% behindert bin und sehr stark hörbehindert. Also praktisch aussichtslos noch eine Arbeit zu finden. Habe es auch aufgegeben. In 4 Jahren werde ich meine Rente beantragen, mit 10,8% Abzügen. Meine Frage, ist es jetzt noch unbedingt notwendig, sich bei der Arge arbeitssuchend zu melden? (Was ich alle drei Monate machen muss, und auch ab und zu zu Gesprächen eingeladen werde) Welche Vorteile hat das jetzt noch für mich, so "kurz" vor der Rente? MfG Renate

7 Antworten

Schwarzwälderam 06.07.2010 | 09:19
Ich würde Ihnen auch raten sich weiterhin arbeitslos zu melden. Außerdem würde ich Ihnen empfehlen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Bei 80 % Behinderung und starker Hörschädigung könnte durchaus ein Anspruch bestehen.
Knut Rassmussenam 06.07.2010 | 08:48
Arbeitssuchend melden hat rentenrechtlich keine Auswirkung. Wenn, dann sollten sie sich arbeitslos melden. Das sichert Ihnen je nach bisheriger Versicherungszeit den Anspruch auf Rente vor dem 60. Lebensjahr (Erwerbsminderungsrente). Wenn Sie mit der Risikolücke bis zum Erreichen der Altersrente leben können, müssen sie sich nicht weiter bei der Agentur melden.
Karinam 06.07.2010 | 13:11
Ja, EM-Rente ist aussichtslos, da ich bis vor 4 Jahren ja noch berufstätig war, also arbeiten kann. Die Behinderung habe ich schon seit über 30 Jahren. Kann mir jemand mal den Unterschied erklären zwischen arbeitssuchend und arbeitslos? Oder wie soll ich die Antworten verstehen? Danke! LG Karin
Aussichtslosam 06.07.2010 | 12:15
Wenn man eine EM-Rente wegen einer hochgradigen Hörschädigung bekommen würde, dann wären alle Gehörlose Rentner. Das ist aber nicht der Fall. Also ist der Antrag auf eine EM-Rente aussichtslos
Schwarzwälderam 06.07.2010 | 13:24
Also ich bin seit 25 Jahren bei der Rentenversicherung, den größten Teil davon in der Beratung. Ich habe noch keinen Fall gehabt, der "aussichtslos" ist. Wer maßt sich auch an, das im Vorfeld zu entscheiden? Auch wenn Behinderungen schon über einen längeren Zeitraum bestehen, kann irgendwann ein Punkt eintreten, ab dem es eben nicht mehr geht. Und sei es auch nur eine Teilrente. Besser, als arbeitslos ohne Leistungsbezug.
Karinam 06.07.2010 | 17:27
Ich war vor drei Jahren in einer Beratung bei der Rentenversicherung, diese Dame hatte mir das dann gesagt. Da ich ja noch bis vor kurzem gearbeitet hatte, wäre es aussichtslos da ich ja arbeiten kann. Ich wurde wegen Insolvenz der Firma gekündigt, diese hatte trotz meiner Behinderung immer zu mir gehalten. 37 Jahre. Jetzt weiß ich nicht, was ich davon halten soll. Ich habe aber auch gehört, das, wenn ich Erwerbsminderungsrente erhalten würde, diese Summe dann auch so bleibt, sich nicht erhöht auf meine normale Rente.
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