Hallo,
bitte richten Sie Ihre Frage an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit. Diese kann Ihnen genau sagen bis zu welchem Zeitraum Sie sich arbeitslos gemeldet haben müssen, damit Ihnen keine verspätete Arbeitslosenmeldung vorgeworfen werden kann und damit eine evtl. Sperrfrist begründet wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung