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Experten-Antwort

Arbeitssuchend melden nach Umschulung.

von Wunschname05.11.2017 | 16:03
1707 Ansichten
13 Antworten

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Hallo zusammen! Ich mache grade eine Umschulung in einem Bfw zum IT-Systemelektroniker. Meine Ausbildung endet am 18.01.2018. Da ich leider noch keinen Jobangebot nach der Umschulung habe, muss ich mich arbeitslos melden. Ich habe noch vollen Anspruch auf ALG1. Mir geht es um die Fristen von der Argentur für Arbeit. Irgendwie habe ich es total vergessen mich arbeissuchend zu melden. Reicht es aus, wenn ich morgen früh direkt zur Argentur für Arbeit gehe und ich mich dort umgehend arbeitssuchend melde ohne eine Speere zu bekommen? Gruss

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

§141 Abs.1 SGB III: „ Die oder der Arbeitslose hat sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Eine Meldung ist auch zulässig, wenn die Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten, der Eintritt der Arbeitslosigkeit aber innerhalb der nächsten drei Monate zu erwarten ist.“

Sie machen somit keinen Fehler, wenn Sie schon jetzt bei der zuständigen Agentur für Arbeit vorsprechen!

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12 Antworten

Wunschnameam 05.11.2017 | 16:12
Danke für die schnelle Antwort! Selbstverständlich meinte ich Sperre und nicht Speere. Sorry, für den kleinen Fehler. :)
Arbeitsamt Nordam 05.11.2017 | 16:09
Es reicht aus wenn Sie am 18.01.2018 vorstellig werden.
Wunschnameam 05.11.2017 | 16:14
Es heißt ja normaler Weise 3 Monate vorher arbeitssuchend melden. Daher bin ich etwas durcheinander.
Arbeitsamt Südam 05.11.2017 | 16:34
Oh ja das kann man wohl sagen. Total wuschelig im Kopf.
Wunschnameam 05.11.2017 | 16:41
Daher brauche ich eine Aussage, ob ich nun zu spät bin oder noch rechtzeitig handeln kann.
Wunschnameam 05.11.2017 | 16:41
Daher brauche ich eine Aussage, ob ich nun zu spät bin oder noch rechtzeitig handeln kann.
Arbeitsamt Südam 05.11.2017 | 17:07
Nein, es ist nicht zu spät. Sie können noch rechtzeitig handeln.
Schorscham 05.11.2017 | 18:51
Genervteram 05.11.2017 | 21:23
Sie stellen Ihre Frage im falschen Forum. Der Experte wird Das Ihnen morgen mitteilen, dass in einem Rentenforum keine Fragen bezüglich der AfA beantwortet werden,
Schorscham 06.11.2017 | 14:11
Der Fehler KÖNNTE aber bereits gemacht worden sein, weil: https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBue… MfG
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