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Experten-Antwort

Arbeitssuchend ohne Bezüge (Hartz4), bin ich auch Rentenversichert ?

von Andi13.10.2018 | 16:48
124 Ansichten
14 Antworten
Zwei Fragen habe ich Bin Arbeitssuchend ohne Bezüge (Hartz4), bin ich in der zeit auch Rentenversichert, Krankenversichert bin ich über meine Frau ? Könnte ich auch später ansprüche stellen wie Reha oder eine Erwerbsminderungsrente, sollte es mit meiner Gesundheit schlechter gehen, bin 59 Jahre Jung? Hartz4 kommt nicht in frage, da die vom Amt gesagt haben ich muss mein Haus verkaufen und davon leben !!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.10.2018 | 10:39

Die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung bleiben erfüllt, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen vorweisen können. Bei der Ermittlung des Fünfjahreszeitraums bleiben die Zeiten, die Sie unverschuldet nicht mit Pflichtbeiträgen belege können unberücksichtigt. Zu diesen Zeiten zählen u.a. neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II aber auch Zeiten der Arbeitslosigkeit. D. h. melden Sie sich unverzüglich arbeitslos bei der Agentur für Arbeit und wiederholen Sie diese Meldung regelmäßig, dann bleiben die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit weiterhin bestehen.

13 Antworten

W*lfgangam 13.10.2018 | 18:18
Hallo Andi, - für eine allgemeine Reha benötigen Sie 15 Jahre Beitragszeit, sollte wohl vorliegen. - für die EM-Rente benötigen Sie 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor dem EM-Fall. Die ALG2-Zeiten zählen hier bei den letzten 5 Jahren nicht mit, verlängern den 5-Jahres-Zeitraum in die Vergangenheit, so lange sie auch künftig laufen. Damit werden die vor ALG2 liegenden Beitragszeiten voll für die 36 Monate erfasst ...wahrscheinlich haben Sie damit sogar 60 Monate Pflichtbeiträge im 'erweiterten' 5-Jahres-Zeitraum, wenn bis dahin keine Lücken in Ihrem Versicherungsleben sind, und der Anspruch auf eine EMRT ist zumindest aus Beitragsrecht gesichert. Gruß w.
Jonasam 13.10.2018 | 17:14
Andiam 13.10.2018 | 20:55
Zwei Fragen habe ich Bin Arbeitssuchend ohne Bezüge (Hartz4), bin ich in der zeit auch Rentenversichert, Krankenversichert bin ich über meine Frau ? Könnte ich auch später ansprüche stellen wie Reha oder eine Erwerbsminderungsrente, sollte es mit meiner Gesundheit schlechter gehen, bin 59 Jahre Jung? Hartz4 kommt nicht in frage, da die vom Amt gesagt haben ich muss mein Haus verkaufen und davon leben !!
Wieso Rentenversichert? Für Ihr Haus würden Sie momentan gutes Geld kriegen, wenn es nicht gerade in der Pampa liegt.
Arbeiten Sie mal 43 Jahre und dann sprechen wir uns wieder! Zweitens ich verkaufe doch nichts was ich mir schwer erarbeitet habe wo meine Kinder groß geworden sind, dafür habe ich auf vieles Verzichtet. Nicht nachzuvollziehen das ich schlechter behandelt werde, als einer der in sein leben nie im Sozialsystem eingezahlt hat. Die frage Wieso Rentenversichert um meine ansprüche gegenüber der Rentenkasse nicht zu Verlieren!! Ich beziehe kein Hartz4 deswegen die Frage.
Andiam 13.10.2018 | 21:22
W*lfgang schrieb

Hallo Andi,

- für eine allgemeine Reha benötigen Sie 15 Jahre Beitragszeit, sollte wohl vorliegen.

- für die EM-Rente benötigen Sie 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor dem EM-Fall. Die ALG2-Zeiten zählen hier bei den letzten 5 Jahren nicht mit, verlängern den 5-Jahres-Zeitraum in die Vergangenheit, so lange sie auch künftig laufen. Damit werden die vor ALG2 liegenden Beitragszeiten voll für die 36 Monate erfasst ...wahrscheinlich haben Sie damit sogar 60 Monate Pflichtbeiträge im 'erweiterten' 5-Jahres-Zeitraum, wenn bis dahin keine Lücken in Ihrem Versicherungsleben sind, und der Anspruch auf eine EMRT ist zumindest aus Beitragsrecht gesichert.

Gruß

w.

Könnte ich auch später ansprüche stellen wie Reha oder eine Erwerbsminderungsrente, sollte es mit meiner Gesundheit schlechter gehen, bin 59 Jahre Jung?
Hallo Andi, - für eine allgemeine Reha benötigen Sie 15 Jahre Beitragszeit, sollte wohl vorliegen. - für die EM-Rente benötigen Sie 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor dem EM-Fall. Die ALG2-Zeiten zählen hier bei den letzten 5 Jahren nicht mit, verlängern den 5-Jahres-Zeitraum in die Vergangenheit, so lange sie auch künftig laufen. Damit werden die vor ALG2 liegenden Beitragszeiten voll für die 36 Monate erfasst ...wahrscheinlich haben Sie damit sogar 60 Monate Pflichtbeiträge im 'erweiterten' 5-Jahres-Zeitraum, wenn bis dahin keine Lücken in Ihrem Versicherungsleben sind, und der Anspruch auf eine EMRT ist zumindest aus Beitragsrecht gesichert. Gruß w.
Hallo W*lfgang Frage ob ich das Richtig Verstanden habe bin etwas alt :-( "für die EM-Rente benötigen Sie 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor dem EM-Fall." Ja diese habe ich "Die ALG2-Zeiten zählen hier bei den letzten 5 Jahren nicht mit, verlängern den 5-Jahres-Zeitraum in die Vergangenheit, so lange sie auch künftig laufen." Ich beziehe kein ALG2, bin nur Arbeitssuchend beim Arbeitsamt eingetragen. Ich wurde Ihre aussage so Verstehen, solange ich Arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet bin, verlängert dies mein EM-Rente Anspruch auch wen ich z.b 6 Jahre Arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet bin auch ohne Bezüge ? "Damit werden die vor ALG2 liegenden Beitragszeiten voll für die 36 Monate erfasst ...wahrscheinlich haben Sie damit sogar 60 Monate Pflichtbeiträge im 'erweiterten' 5-Jahres-Zeitraum, wenn bis dahin keine Lücken in Ihrem Versicherungsleben sind, und der Anspruch auf eine EMRT ist zumindest aus Beitragsrecht gesichert." Habe keine Lücke, nur eine 3 Monatige Lücke die im Jahre 2009 entstanden ist, als ich ein Umbau am Haus gehabt habe, habe unbezahlten Urlaub dafür genommen, ansonsten war ich immer in Beschäftigung, bis ich vor 2 Jahren Betriebsbedingt entlassen wurde. Also müsste ich die letzten 60 Monaten vor Entlassung die 60 Monate Pflichtbeiträge im 'erweiterten' 5-Jahres-Zeitraum, bezahlt haben. Was bedeutet dies nun, in einfachen Worten .-) so ganz Verstanden habe ich das nicht. Danke W*lfgang gruss ANDI
Typischam 14.10.2018 | 17:39
Nichts arbeiten, H4 beziehen, Grundvermögen besitzen aber Ansprüche haben, die andere Leute bezahlen sollen, das sind so die Wunschvorstellungen. Kein Verständnis.
W*lfgangam 14.10.2018 | 17:45
Andi schrieb

Könnte ich auch später ansprüche stellen wie Reha oder eine Erwerbsminderungsrente, sollte es mit meiner Gesundheit schlechter gehen, bin 59 Jahre Jung?[/quote]

Hallo Andi,

- für eine allgemeine Reha benötigen Sie 15 Jahre Beitragszeit, sollte wohl vorliegen.

- für die EM-Rente benötigen Sie 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor dem EM-Fall. Die ALG2-Zeiten zählen hier bei den letzten 5 Jahren nicht mit, verlängern den 5-Jahres-Zeitraum in die Vergangenheit, so lange sie auch künftig laufen. Damit werden die vor ALG2 liegenden Beitragszeiten voll für die 36 Monate erfasst ...wahrscheinlich haben Sie damit sogar 60 Monate Pflichtbeiträge im 'erweiterten' 5-Jahres-Zeitraum, wenn bis dahin keine Lücken in Ihrem Versicherungsleben sind, und der Anspruch auf eine EMRT ist zumindest aus Beitragsrecht gesichert.

Gruß

w.[/quote]

Hallo W*lfgang

Frage ob ich das Richtig Verstanden habe bin etwas alt :-(

"für die EM-Rente benötigen Sie 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor dem EM-Fall."

Ja diese habe ich

"Die ALG2-Zeiten zählen hier bei den letzten 5 Jahren nicht mit, verlängern den 5-Jahres-Zeitraum in die Vergangenheit, so lange sie auch künftig laufen."

Ich beziehe kein ALG2, bin nur Arbeitssuchend beim Arbeitsamt eingetragen. Ich wurde Ihre aussage so Verstehen, solange ich Arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet bin, verlängert dies mein EM-Rente Anspruch auch wen ich z.b 6 Jahre Arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet bin auch ohne Bezüge ?

"Damit werden die vor ALG2 liegenden Beitragszeiten voll für die 36 Monate erfasst ...wahrscheinlich haben Sie damit sogar 60 Monate Pflichtbeiträge im 'erweiterten' 5-Jahres-Zeitraum, wenn bis dahin keine Lücken in Ihrem Versicherungsleben sind, und der Anspruch auf eine EMRT ist zumindest aus Beitragsrecht gesichert."

Habe keine Lücke, nur eine 3 Monatige Lücke die im Jahre 2009 entstanden ist, als ich ein Umbau am Haus gehabt habe, habe unbezahlten Urlaub dafür genommen, ansonsten war ich immer in Beschäftigung, bis ich vor 2 Jahren Betriebsbedingt entlassen wurde. Also müsste ich die letzten 60 Monaten vor Entlassung die 60 Monate Pflichtbeiträge im 'erweiterten' 5-Jahres-Zeitraum, bezahlt haben. Was bedeutet dies nun, in einfachen Worten .-) so ganz Verstanden habe ich das nicht.

Danke W*lfgang

gruss

ANDI

Hallo Andi, solange H4/auch ohne Leistungsbezug, weiter läuft, die reinen Meldungen dazu 'ALG 2 - arbeitslos ohne Leistungsbezug' Ihrem Rentenkonto regelmäßig übermittelt werden, sind Sie auch für den Fall einer Erwerbsminderungsrente abgesichert ...solange Sie Ihre Aktivitäten beim Jobcenter aufrecht halten. Fordern Sie hier eine aktuelle Rentenauskunft an: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/… und Sie werden einen Betrag für die EM-Rente sehen (der nur bei Vorliegen der Voraussetzungen dargestellt wird) und auch einen neuen Versicherungsverlauf mit den aktuell gemeldeten Zeiten haben. Gruß w.
Er hat Rechtam 14.10.2018 | 18:10
jemand der Null Beiträge bezahlt hat, der kann mehr Geld bekommen, we jemand der 45 Jahre hart zu einem kaputten Lohn gearbeitet hat. Der Beitragszahler ist der Dumme im System Rente.
Andiam 14.10.2018 | 19:19
W*lfgang schrieb

Hallo Andi,

solange H4/auch ohne Leistungsbezug, weiter läuft, die reinen Meldungen dazu 'ALG 2 - arbeitslos ohne Leistungsbezug' Ihrem Rentenkonto regelmäßig übermittelt werden, sind Sie auch für den Fall einer Erwerbsminderungsrente abgesichert ...solange Sie Ihre Aktivitäten beim Jobcenter aufrecht halten.

Fordern Sie hier eine aktuelle Rentenauskunft an:

https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

und Sie werden einen Betrag für die EM-Rente sehen (der nur bei Vorliegen der Voraussetzungen dargestellt wird) und auch einen neuen Versicherungsverlauf mit den aktuell gemeldeten Zeiten haben.

Gruß

w.

Was bedeutet dies nun, in einfachen Worten .-) so ganz Verstanden habe ich das nicht.
Hallo Andi, solange H4/auch ohne Leistungsbezug, weiter läuft, die reinen Meldungen dazu 'ALG 2 - arbeitslos ohne Leistungsbezug' Ihrem Rentenkonto regelmäßig übermittelt werden, sind Sie auch für den Fall einer Erwerbsminderungsrente abgesichert ...solange Sie Ihre Aktivitäten beim Jobcenter aufrecht halten. Fordern Sie hier eine aktuelle Rentenauskunft an: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/… und Sie werden einen Betrag für die EM-Rente sehen (der nur bei Vorliegen der Voraussetzungen dargestellt wird) und auch einen neuen Versicherungsverlauf mit den aktuell gemeldeten Zeiten haben. Gruß w.
DANKE W*lfgang OK so habe ich das verstanden DANKE Letzte Frage W*lfgang, mein Arbeitslosengeld lief vor zwei Wochen aus, Kranken versichert habe ich mich gemeldet, bei der Krankenversicherung meiner Frau. Da mein Sachbearbeiter Arbeitsamt vor drei Wochen, also eine Woche bevor das Arbeitslosengeld auslief in Vorfeld gesagt hat, das ich mein haus verkaufen muss und meine erspartes verbrauchen muss, habe ich kein Antrag auf Hartz4 gestellt. Deine aussage verunsichert mich grade "ALG 2 - arbeitslos ohne Leistungsbezug" Muss ich doch ein Antrag auf Hartz4 ohne Leistungen stellen beim Arbeitsamt oder doch nicht? Da Endeffekt nur das Arbeitslosengeld ausgelaufen ist, aber mein Status "Arbeitslos" doch nicht. Das habe ich nämlich nicht gemacht ein Antrag auf auf Hartz4 ohne Leistungen zu stellen. Das kriegen die doch intern geregelt oder doch nicht, will ja kein Hartz4 (Geld) haben? Danke für die Hilfe W*lfgang lg Andi
Kake?am 14.10.2018 | 19:27
Schorsch schrieb

Nicht nachvollziehbar wäre, wenn ein Eigentümer einer offensichtlich unangemessen großen Immobilie Sozialhilfe bekäme, die unter anderem Geringverdiener von ihren Steuern bezahlen müssen, obwohl sie sich selbst kein Eigenheim leisten können sondern in einer winzigen Mietwohnung in schäbiger Wohnlage wohnen müssen.

MfG

Nicht nachzuvollziehen das ich schlechter behandelt werde, als einer der in sein leben nie im Sozialsystem eingezahlt hat.
Nicht nachvollziehbar wäre, wenn ein Eigentümer einer offensichtlich unangemessen großen Immobilie Sozialhilfe bekäme, die unter anderem Geringverdiener von ihren Steuern bezahlen müssen, obwohl sie sich selbst kein Eigenheim leisten können sondern in einer winzigen Mietwohnung in schäbiger Wohnlage wohnen müssen. MfG
Hallo Schorsch, aber Halbwaisenrenten bis ins Greisenalter ( 27 Jahre ) ohne die Vermögensverhältnisse prüfen, das geht doch bestens bei der DRV ?
Andiam 14.10.2018 | 19:43
Schorsch schrieb

Nicht nachvollziehbar wäre, wenn ein Eigentümer einer offensichtlich unangemessen großen Immobilie Sozialhilfe bekäme, die unter anderem Geringverdiener von ihren Steuern bezahlen müssen, obwohl sie sich selbst kein Eigenheim leisten können sondern in einer winzigen Mietwohnung in schäbiger Wohnlage wohnen müssen.

MfG

Nicht nachzuvollziehen das ich schlechter behandelt werde, als einer der in sein leben nie im Sozialsystem eingezahlt hat.
Nicht nachvollziehbar wäre, wenn ein Eigentümer einer offensichtlich unangemessen großen Immobilie Sozialhilfe bekäme, die unter anderem Geringverdiener von ihren Steuern bezahlen müssen, obwohl sie sich selbst kein Eigenheim leisten können sondern in einer winzigen Mietwohnung in schäbiger Wohnlage wohnen müssen. MfG
Stimmt vollkommen deine Aussage, wen man selbst nicht betroffen ist! Nur eins muss klar sein, wen ich nicht 43 Jahre gearbeitet hätte, hätte ich diese Luxus Problem jetzt nicht und ich wer wahrscheinlich gesünder! Zweitens will ich kein Hartz4 noch mall, hier geht es um die Rentenversicherung!! Das ist doch ärgerlich wen man den Anspruch an Rentenversicherung verliert weil 1 Monat Beitrag nicht bezahlt ist oder wen man 43 Jahre gearbeitet hat !! Bitte bleibt an mein Thema und hört auf mit diesen Kinder scheiß!!!
Dudenam 14.10.2018 | 20:06
Andi schrieb

Nicht nachzuvollziehen das ich schlechter behandelt werde, als einer der in sein leben nie im Sozialsystem eingezahlt hat.

[/quote]

Nicht nachvollziehbar wäre, wenn ein Eigentümer einer offensichtlich unangemessen großen Immobilie Sozialhilfe bekäme, die unter anderem Geringverdiener von ihren Steuern bezahlen müssen, obwohl sie sich selbst kein Eigenheim leisten können sondern in einer winzigen Mietwohnung in schäbiger Wohnlage wohnen müssen.

MfG[/quote]

Stimmt vollkommen deine Aussage, wen man selbst nicht betroffen ist!

Nur eins muss klar sein, wen ich nicht 43 Jahre gearbeitet hätte, hätte ich diese Luxus Problem jetzt nicht und ich wer wahrscheinlich gesünder!

Zweitens will ich kein Hartz4 noch mall, hier geht es um die Rentenversicherung!!

Das ist doch ärgerlich wen man den Anspruch an Rentenversicherung verliert weil 1 Monat Beitrag nicht bezahlt ist oder wen man 43 Jahre gearbeitet hat !!

Bitte bleibt an mein Thema und hört auf mit diesen Kinder scheiß!!!

Nicht nachvollziehbar wäre, wenn ein Eigentümer einer offensichtlich unangemessen großen Immobilie Sozialhilfe bekäme, die unter anderem Geringverdiener von ihren Steuern bezahlen müssen, obwohl sie sich selbst kein Eigenheim leisten können sondern in einer winzigen Mietwohnung in schäbiger Wohnlage wohnen müssen. MfG
Stimmt vollkommen deine Aussage, wen man selbst nicht betroffen ist! Nur eins muss klar sein, wen ich nicht 43 Jahre gearbeitet hätte, hätte ich diese Luxus Problem jetzt nicht und ich wer wahrscheinlich gesünder! Zweitens will ich kein Hartz4 noch mall, hier geht es um die Rentenversicherung!! Das ist doch ärgerlich wen man den Anspruch an Rentenversicherung verliert weil 1 Monat Beitrag nicht bezahlt ist oder wen man 43 Jahre gearbeitet hat !! Bitte bleibt an mein Thema und hört auf mit diesen Kinder scheiß!!!
Lern erstmal vernünftig Deutsch zu schreiben. So nimmt Dich doch keiner ernst.
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