Hallo Christian,
die Informationen, die Sie uns nun gegeben haben, lassen vermuten, dass es sich bei Ihnen eventuell um eine Frage der beruflichen Rehabilitation handelt. Hierzu sollten Sie eine Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen. Die Mitarbeiter vor Ort werden Ihnen vorab allgemeine Informationen geben und mit Ihnen zusammen eine berufliche Rehabilitation beantragen. Sollte diese bewilligt werden, können Sie einen Termin bei Ihrem Reha-Fachberater vereinbaren, der mit Ihnen die weiteren Schritte klärt.
Ob hier tatsächlich keine Verpflichtung besteht dem Arbeitgeber eine bestehende Erwerbsunfähigkeit in Ihrem ausgeübten Beruf mitzuteilen, kann in diesem Forum nicht beantwortet werden, da es sich hierbei um Arbeitsrecht handelt. Befragen Sie hierzu einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung