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Experten-Antwort

Arbeitsunfähig

von Tammy26.03.2019 | 13:49
104 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo expertenteam ich war jetzt drei Wochen in einer rheumatologischen Reha Klinik. Ich habe eine Psychotherapeutin die die Reha befürwortet hat jedoch wurde mir nicht eine psychosomatische Reha sondern eine rheumatologische Reha bewilligt. Ich habe chronische somatische und psychische Schmerz Störung sowie PTBS und Depression fibromyalgie und so weiter. Aus der Klinik wurde ich arbeitsunfähig jedoch körperlich für sechs Stunden und mehr entlassen und psychisch jedoch unter drei Stunden auf dem allgemeinen arbeitsmarkt. Kann es sein dass ich trotz beurteilung der Psychologin aus der rehaklinik zur Nachbegutachtung muss. Das wäre für mich sehr nerven aufreibend weil ich das einfach nicht schaffe. Oder befürwortet die Rentenversicherung der Einstufung der Psychologin. Würde nehme ich gerne den Antrag auf EMR fertigmachen. Können Sie eine erste Einschätzung abgeben wie die erfolgsaussichten sind.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Tammy,

leider können wir im Forum keine Erfolgsprognosen abgeben, ob ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung positiv ausgeht oder nicht. Bezüglich eines medizinischen Sachverhalts können Mediziner, wie z.B. Ihr Hausarzt evtl. Aussagen treffen. Da jeder Vorgang aus medizinsicher Sicht anders zu bewerten ist und die individuelle Situation eingeschätzt werden muss, wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben als abzuwarten, ob bei etwaiger Antragstellung ein positiver Bescheid erteilt wird, also festgestellt wird, dass eine Erwerbsminderung vorliegt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 26.03.2019 | 13:56
Die Glaskugel für Aussagen zu den Erfolgsaussichten befindet sich derzeit im Urlaub. Am Besten fragen Sie noch mal nach, wenn die DRV entschieden hat und Sie das Ergebnis vorher hier bekannt gegeben haben. Dann kann man ganz gewiss eine Aussage treffen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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