Hallo Mia,
ihre Frage kann ich hier im Forum leider nicht abschließen beantworten. Zum einen kenne ich den Entlassungsbrief nicht, zum anderen kann ich Ihnen nicht sagen, welche Vorgaben seitens der Arbeitsagentur bzgl. einer weiteren Krankmeldung bestehen. Bei Bezug von Krankengeld ist es so, dass man sich trotz der Entlassung als "arbeitsunfähig" aus der Reha beim Arzt vorstellen und sich die weitere AU bestätigen lassen muss.