Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Arbeitsunfähig aus Reha; KK will Entlassungsbericht

von Bernd Neuhäusel15.11.2014 | 10:55
7636 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich wurde am 11.11. arbeitsunfähig aus der Reha entlassen. KK fordert mich heute auf eine Einwilligungs-/Schweigepflichtetbindungserklärung zu unterschreiben um den Entlassungsbericht , den ich selbst noch nicht habe, anfordern zu können. Muss ich unterschreiben. MFG Bernd

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Neuhäusel,

in der Tat ist es hier im Form schwer absehbar,welche Konsequenzen folgen, wenn Sie nicht unterschreiben.

Dies hängt auch maßgeblich von der Krankenkasse ab, im Zweifel wird die Krankenkasse Sie aber selbst zum MDK vorladen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

KSCam 15.11.2014 | 11:23
Diese Frage aus dem Gebiet der gesetzlichen KV sollten Sie besser mit Ihrer Kasse klären. Die Rentenexperten werden sich da eher bedeckt halten, weil wir nicht absehen können wie die Kasse im Falle einer "Verweigerung" reagiert.
Schorscham 15.11.2014 | 12:00
Nö, Sie müssen nicht unterschreiben. Allerdings haben Sie Ihrer Krankenkasse gegenüber gewisse Mitwirkungspflichten, sofern Sie von dort Krankengeld beziehen. Unabhängig davon kann ich nicht verstehen, warum manche Leute wegen ihrer Krankheiten so ein Theater veranstalten. Zumal Sie Ihre Krankenkasse jederzeit zum MdK schicken darf, wenn sie Zweifel an Ihrer AU hat. Dann erfährt sie ohnehin Alles!
dereinfachemichelam 15.11.2014 | 12:50
Ich wurde am 11.11. arbeitsunfähig aus der Reha entlassen. KK fordert mich heute auf eine Einwilligungs-/Schweigepflichtetbindungserklärung zu unterschreiben um den Entlassungsbericht , den ich selbst noch nicht habe, anfordern zu können. Muss ich unterschreiben. MFG Bernd
Nö, Sie müssen nicht unterschreiben. Allerdings haben Sie Ihrer Krankenkasse gegenüber gewisse Mitwirkungspflichten, sofern Sie von dort Krankengeld beziehen. Unabhängig davon kann ich nicht verstehen, warum manche Leute wegen ihrer Krankheiten so ein Theater veranstalten. Zumal Sie Ihre Krankenkasse jederzeit zum MdK schicken darf, wenn sie Zweifel an Ihrer AU hat. Dann erfährt sie ohnehin Alles!
Das ist so nicht richtig alles erfährt die Krankenkasse nicht! Sie bekommt ein vom MDK ein Gutachten, in dem nicht in Details gegangen wird, nur eine Zusammenstellung aller Leiden. Und arbeitsfähig oder nicht. Das Gutachten/Reha Bericht geht der Krankenkasse nichts an. Aber der MDK kann es selbstverständlich bekommen. Jetzt zum warum bekommt die KK nicht den Bericht Z.B die KK unterliegt keiner Schweigepflicht, und sollte ihr Nachbar, bei der KK Arbeiten so geht, dem ihr Leiden nichts an.
Schorscham 15.11.2014 | 15:19
So ein Blödsinn! Selbstverständlich unterliegen die GKV-Mitarbeiter einer Schweigepflicht. Und wenn Ihr Nachbar zufälligerweise mit der Sprechstundenhilfe Ihres Arztes befreundet ist, erfährt der u.U. auch von Ihren Erkrankungen - Trotz Schweigepflicht! Das wäre mir übrigens völlig egal, weil ich mich nicht wegen meiner Krankheiten schämen muss.
Herz1952am 15.11.2014 | 22:29
Hallo Bernd, bitte aufpassen. Der KK geht es in solchen Fällen fast nur um die Möglichkeit, Krankengeld einzusparen. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt sofort weiter arbeitsunfähig schreiben. Natürlich nur, wenn dies durch Ihren Gesundheitszustand erforderlich ist. Die Kassen versuchen z.Zt. alles um eine Arbeitsaufnahme zu erreichen, bzw. noch schlimmer, sie überreden die Patienten zur Kündigung am alten Arbeitsplatz, wenn diese das Gefühl haben, nicht mehr dahin zurückgehen zu können. Sie können den Bericht natürlich auch selbst für Sie anfordern. Es ist hilfreich zu wissen, wie Ihre Prognose für die Zukunft beurteilt wurde. Natürlich wünsche ich Ihnen auch, dass Sie wieder vollkommen genesen und arbeitsfähig werden. Sollte dies aber nicht der Fall sein, ist Vorsicht angebracht. Aus eigener Erfahrung versuchen es die Kassen mit allen Tricks, Krankengeld zu sparen. Es gibt nämlich nicht 2,8 Mio Arbeitslose, sondern 7 Millionen. Sollten Sie einen GdB bekommen, hilft Ihnen das Arbeitsamt auch nicht weiter, falls Sie einen neue Arbeitsstelle brauchen. Alles Gute, Herz1952
Herz1952am 15.11.2014 | 22:34
Noch ein Hinweis Bernd, Selbst wenn der MDK-Arzt Sie irgendwann für arbeitsfähig hält und an die KK den Hinweis: "Verweisungstätigkeit prüfen", streichen die zuerst das Krankengeld, und prüfen - wenn überhaupt - diese Möglichkeit, die meistens nicht juristisch einwandfrei ist. Herz1952
Bernd Neuhäuselam 16.11.2014 | 08:53
Vielen Dank für Ihre Antworten und Hilfe. Ich hatte schon während der Reha den Eindruck das man mit aller Gewalt gesund gebetet werden soll . Ich erwarte selbst das man mich zum AA abschiebt, mir wurde während der Krankheit gekündigt.
GroKoam 16.11.2014 | 11:56
Ich habe den Eindruck Sie wollen mit aller Gewalt krank sein.
Bernd Neuhäuselam 16.11.2014 | 12:38
Ihr Eindruck wäre anders wenn Sie den Ablauf der letzten 11 Monate meines Lebens kennen würden. MFG
PXYam 16.11.2014 | 16:06
Bitte unterschreiben sie die Vollmacht nicht. Sie können die Mitwirkungspflichten auch anders nachkommen. Zum Beispiel durch persönliche Vorlage des Berichtes evtl. beim MDK. Alless Gute
Achillam 17.11.2014 | 07:24
Der Träger der Rentenversicherung, kann in Folge der Auskunftspflicht auch ohne Ihre Einwilligung dazu verpflichtet sein, der Krankenkasse den Entlassungsbericht zu übersenden.
Achillam 17.11.2014 | 07:24
Der Träger der Rentenversicherung, kann in Folge der Auskunftspflicht auch ohne Ihre Einwilligung dazu verpflichtet sein, der Krankenkasse den Entlassungsbericht zu übersenden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026