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Experten-Antwort

Arbeitsunfähigkeit

von jolante Meier20.09.2010 | 20:16
1587 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe einen Minijob gemacht und Aufstockungsbeiträge gezahlt.Dann bin ich arbeitslos geworden, ohne Leistungen vom Arbeitsamt arbeitslos gemeldet.Nun bin ich krankgeschrieben.Soll mich beim Arbeitsamt wieder melden, wenn ich gesund bin.Ist meine Krankheitszeit eine Anrechnungszeit??Oder muss ich Beiträge nach §4Abs3SGB VI zahlen, wie mir der Mann beim Arbeitsamt gesagt hat??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sollten sich wieder bei der AfA arbeitslos melden. Die Krankheitszeit wird eine Anrechnungszeit aber nur wenn lückenlos (kein Monat dazwischen) belegt. Legen Sie der DRV die Krankmeldungen vor (wenn über einem Kalendermonat).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Knut Rassmussenam 21.09.2010 | 07:54
Lassen Sie sich die Anerkennung der Anrechnungszeit und das Nichterfordernis der Antragspflichtversicherung schriftlich bestätigen. Die einzelnen RV-Träger handeln leider unterschiedlich. Die Regelungen zur Antragspflichtversicherung stammen noch aus Zeiten vor H4 und wurden nie der aktuellen Lage am Arbeitsmarkt angepasst. (Zielgruppe der Antragsversicherung bei AU sind die - i.d.R. gutverdienenden - Krankentagegeldbezieher - und nicht die Arbeitslosen. Nach 3 Jahren verliert man aber ohnehin den Berufsschutz und AU-Zeiten sind nicht mehr rentenrechtlich relevant.
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