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Experten-Antwort

Arbeitsunfähigkeit in der Altersteilzeit auf 10 Jahre

von Müller Karin02.12.2015 | 16:46
1366 Ansichten
4 Antworten
Ich bin seit 21 Monaten arbeitsunfähig und kann meinen Beruf nicht mehr ausüben. Ich habe das Modell auf 10 Jahre bei Hälftung der Arbeitszeit gewählt. Nachdem mich die Krankenkasse ausgesteuert hat musste ich mich arbeitslos melden. Mein Vertrag wurde vom Arbeitgeber eingefroren. Was passiert wenn ich den Vertrag kündige????

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.12.2015 | 10:53

Hallo "Müller Karin",

die selbstinitiierte Kündigung eines ATZ-Verhältnisses ist oftmals nicht sinnvoll.

Wie von W*lfgnag beschrieben tritt ggf. ein Störfall ein; .. und das auch ohne Kündigung.

Aufgebautes Wertguthaben, welches eigentlich für eine Freistellungszeit angedacht war, wird in diesem Fall aufgelöst (und ausgezahlt)

3 Antworten

Upsalaam 02.12.2015 | 16:53
Was das für Ihr Arbeitsverhältnis, bzw. Arbeitsrechtlich für Auswirkungen hätte vermag hier vermutlich keiner abschließend zu beurteilen. Das sollten Sie daher in erster Linie mal direkt mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.
jowocollam 02.12.2015 | 19:33
Es ist ohne weitere Angaben nicht nachvollziehbar, was Sie zu einer Kündigung veranlassen sollte.
W*lfgangam 02.12.2015 | 20:48
Hallo Müller Karin, wenn Sie die vertraglichen Vereinbarungen zu ATZ nicht erfüllen können (Nacharbeit der aktiv ausgefallen Zeit), tritt ein so genannter Störfall ein, die ATZ wird 'rückabgewickelt. Dafür muss der Vertrag auch nicht 'eingefroren' gestellt werden, die Beendigung erledigen die 'Vorschriften' von ganz allein – Informationen dazu erhalten Sie vmtl. auch vom Arbeitsamt (sofern die aufgrund eines Alt-ATZ-Vertrages/vor 2010 angetreten zuschusspflichtig gegenüber dem Arbeitgeber wären). Und nein, SIE kündigen nicht! Kann Ihnen der Arbeitgeber nicht irgendwo entgegenkommen ...Lager 1x tgl. fegen, den Kollegen morgens die Zeitung vorlesen ...eine leichte Tätigkeit, die Ihnen die Möglichkeit gibt, die aktiven 5 Jahre zu erreichen? Wenn nicht, ist es wie während normaler Arbeitszeit - nichts geht mehr, nach ALG/Nahtlosigkeitsregelung kann nur noch die EM-Rente folgen (wenn die durchkommt). Gruß w.
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