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Experten-Antwort

Arbeitsunfall

von Josef14.05.2021 | 00:02
90 Ansichten
4 Antworten
Kann man 40 Jahre nach einem Arbeitsunfall noch Ansprüche stellen? Gibt es überhaupt noch Unterlagen bei der Genossenschaft?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.05.2021 | 09:42

Hallo Josef,

bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die für Ihren damaligen Unfall zuständige Berufsgenossenschaft. Die DRV kann hierzu keine Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Paul am 14.05.2021 | 06:40
Da bist du hier falsch. Das ist alles bei der Berufsgenossenschaft. Hier ist DRV. Ansonsten kann ich das bejahen. Ich hatte selber vor 34 Jahren einen Arbeitsunfall, der damals natürlich so dokumentiert wurde. Damals war aber alles ok, heute habe ich starke Athrose und brauch ein neues Gelenk. Das wurde direkt jetzt von der BG begutachtet und jetzt auch operiert im BG Krankenhaus und ich bekomme alle Leistungen von dort. Also Verletzten Geld statt Krankengeld, Physiotherapie ohne Zuzahlung, Reha 28 tage statt 21 usw.
Falsches Forumam 14.05.2021 | 05:57
Das sollten Sie die zuständige Berufsgenossenschaft fragen.
Unikatam 14.05.2021 | 12:31
Als Hinweis, sollte der Unfall erfasst sein, gibt es keine Verjährung für Geltendmachung von Ansprüchen wie bspw Renten. Wie es aussieht, wenn Sie nach 40 Jahren einen solchen erst erfassen lassen wollen, nun ja, das schwierigste dürfte der Nachweis sein.
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