In erster Linie sind ambulante/stationäre Krankenbehandlungen von der gesetzl. oder privaten Krankenversicherung zu zahlen.
Insoweit kann ich im Forum an den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt nachvollziehen, da ich annehme, dass Sie letztlich nicht die ärztl. Behandlungen in voller Höhe selbst bezahlen.
Arbeitsunfälle sind grundsätzlich der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse zu melden. Aufgrund des offensichtlich lange zurückliegenden Unfalles vermute ich jedoch nicht, dass noch Leistungen (Verletztenrente) von der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden.
Unabhängig davon, dass dies zu keinem für Sie positven Ergebnis führen wird, können Sie den nun von Ihnen gefundenen Unfallbericht bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger vorlegen, ob dies endgültig dort abklären zu lassen.
Aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung steht ebenfalls zu vermuten, dass allein aufgrund des Verlustes der beiden Schneidezähne eine Rentenleistung nicht erbracht werden wird. Aber auch hier gilt, dass es Ihnen selbstverständlich offen steht, einen Antrag auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente zu stellen.