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Experten-Antwort

Arbeitsunfall in der DDR

von Michael Körber13.02.2012 | 15:17
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich hatte in meiner lehre in der DDR einen arbeitsunfall bei dem ich zwei schneidezähne verlor, meine frage ist: da es sich ja dabei um einen bleibenden schaden handelt, habe ich anspruch auf eine entschädigung, oder eine rente??? und da ja heute noch behandelt werden muß, kann ich die kosten jemanden in rechnung stellen????? ich habe das unfallprotokoll von damals gefunden, aber der unfall wurde nach der wende nicht als arbeitsunfall irgendwo angemeldet, kann ich heute noch irgendwo diesen schaden und die weiteren laufenden kosten irgendwo geltend machen?? wenn ja, wo??? wer kann mir dazu eine auskunft geben mfg

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In erster Linie sind ambulante/stationäre Krankenbehandlungen von der gesetzl. oder privaten Krankenversicherung zu zahlen.

Insoweit kann ich im Forum an den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt nachvollziehen, da ich annehme, dass Sie letztlich nicht die ärztl. Behandlungen in voller Höhe selbst bezahlen.

Arbeitsunfälle sind grundsätzlich der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse zu melden. Aufgrund des offensichtlich lange zurückliegenden Unfalles vermute ich jedoch nicht, dass noch Leistungen (Verletztenrente) von der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden.

Unabhängig davon, dass dies zu keinem für Sie positven Ergebnis führen wird, können Sie den nun von Ihnen gefundenen Unfallbericht bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger vorlegen, ob dies endgültig dort abklären zu lassen.

Aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung steht ebenfalls zu vermuten, dass allein aufgrund des Verlustes der beiden Schneidezähne eine Rentenleistung nicht erbracht werden wird. Aber auch hier gilt, dass es Ihnen selbstverständlich offen steht, einen Antrag auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael Körber,

ich kann nur noch einmal wiederholen: Wenden Sie sich bitte an einen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Berufsgenossenschaft für den Berufszweig, in dem Sie damals die Lehre gemacht haben). Die heutigen Unfallversicherungsträger sind auch für die Beurteilung von Arbeitsunfällen in der DDR zuständig. Ob Sie Leistungen erhalten können, kann ich natürlich nicht sagen - aber zahnärztliche Behandlungen gehören zumindest theoretisch zum Leistungsspektrum der UV und einen Versuch wäre es sicher wert...

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6 Antworten

=//=am 14.02.2012 | 10:02
Also bei aller Liebe, wegen 2 verlorener Schneidezähne kann man doch wirklich keine EM-Rente beantragen! ;-) Und @Körber, es ist doch nicht Ihr Ernst, dass Sie nach über 20 Jahren wegen 2 verlorener Schneidezähne so einen Aufstand machen wollen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendeine Berufsgenossenschaft dafür aufkommen wird. Welcher bleibende Schaden ist denn überhaupt entstanden? Fehlen Ihnen die Zähne immer noch? Dann ist die Krankenkasse für die Behebung des Schadens zuständig. Sachen gibt´s.....
Michael Körberam 15.02.2012 | 13:43
heino??? ich weiß nicht warum sie beleidigend werden, ich finde zwei gesunde schneidezähne mit 18jahren zu verlieren nicht unbedingt ein bagatellfall hinzu kommt, das zwei gesunde noch abgeschliffen wurden um eine brücke zu fixieren, also handelt es sich um 4 zähne die durch den unfall beschädigt und ersetzt wurden eine brücke hält keine 60jahre und sie mußte jetzt ersetzt werden und zu den schmerzen kamen auch erhebliche kosten auf mich zu also sparen sie sich ihre unqualifizierten komentare
Michael Körberam 15.02.2012 | 14:00
@ =//= ????? fehlen die zähne immer noch??? was ist das denn für ein bekloppte frage, denken sie die wachsen nach, oder was es geht mir auch nicht um eine rente, sondern um die immer wieder auftretenden kosten da dies in der DDR passierte, gab es also keine berufsgenossenschaft und die krankenkasse der DDR gibt es wohl auch nicht mehr, meine frage war lediglich ob ich die entstehenden kosten irgendwo geltend machen kann und wenn ja wo
Ajaxam 15.02.2012 | 16:19
Wenden Sie sich mit Ihrem Problem (Antrag auf Anerkennung von Unfallfolgen) an: Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung, Weserstr. 47, 26382 Wilhelmshaven. Wenn Sie den Arbeitsunfall nachweisen können müssten zumindest die Folge(behandlungs)kosten übernommen werden.
Unverständnisam 16.02.2012 | 10:57
@ Heino, Bravo, Ihre Antwort war gut, kurz, prägnant, voll richtig!!! Ansonsten kein Kommentar zu diesen "Forderungen" auf Rente etc.
Deutsche Rentenversicherung
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