Hallo Kitaki,
eine stufenweise Wiedereingliederung mit der Rentenversicherung als Kostenträger kann nicht durch Urlaub unterbrochen werden. Voraussetzung für eine stufenweise Wiedereingliederung ist das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit. Eine solche liegt regelhaft nicht mehr vor, wenn man sich im Erholungsurlaub befindet. Unabhängig davon kann eine stufenweise Wiedereingliederung grundsätzlich für maximal 7 Tage unterbrochen werden.
Was nach Beendigung der stufenweisen Wiedereingliederung geschieht, fällt dann unter das Arbeitsrecht. Hierzu können wir im Rahmen dieses Forums keine Aussagen treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung