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Experten-Antwort

Arbeitsunfall nach Wiedereingliederung wird Urlaub verwährt

von Kitaki08.02.2023 | 21:26
528 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hatte einen Arbeitsunfall,musste zwei große Oos überstehen und hab nun nich Lähmung im Fuß. Folge der zweiten OP.Habe nun bald Wiedereingliederung beendet,Arbeitgeber will mir nun die nächsten drei Monate keinen Urlaub genehmigen.Ist für mich zu anstrengend und ich möchte ja Krankschreibung vermeiden.Hsb nich kompletten Urlaubsanspruch vom letzten Jahr?Was kann ich tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kitaki,

eine stufenweise Wiedereingliederung mit der Rentenversicherung als Kostenträger kann nicht durch Urlaub unterbrochen werden. Voraussetzung für eine stufenweise Wiedereingliederung ist das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit. Eine solche liegt regelhaft nicht mehr vor, wenn man sich im Erholungsurlaub befindet. Unabhängig davon kann eine stufenweise Wiedereingliederung grundsätzlich für maximal 7 Tage unterbrochen werden.

Was nach Beendigung der stufenweisen Wiedereingliederung geschieht, fällt dann unter das Arbeitsrecht. Hierzu können wir im Rahmen dieses Forums keine Aussagen treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

KSCam 08.02.2023 | 23:02
1. ist Arbeitsrecht und somit kein Thema für die DRV 2. Vielleicht sind ja auch mal die Kollegen dran, die monatelang Ihre Arbeit mitgemacht haben? Höre ich da leichten Egoismus aus der Fragestellung?
ARam 08.02.2023 | 21:37
Das ist eine arbeitsrechtliche Frage und hat nichts mit der Rentenversicherung zu tun. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
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