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Arbeitsverhältnis und EU Rente

von Willy Weber20.12.2012 | 23:28
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit 14.6.2011 erkrankt. Am 29.11.2012 erhielt ich meinen Rentenbescheid über volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab 1.1.2012 befristet bis 30.6.2014. Dies teilte ich meinem Arbeitgeber mit. Er ist der Meinung, dass somit mein Arbeitsverhältnis am 31.12.2011 beendet war und will mir jetzt im Dezember 2012 den Urlaub von 2011 den ich krankheitsbedingt nicht nehmen konnte bezahlen. Ich bin der Meinung das Arbeitsverhältnis ruht nur, da mir nicht gekündigt wurde und tariflich nichts geregelt ist. Stimmt das? Das Geld würde ich trotzdem nehmen, wenn mir dadurch nicht die Rente gekürzt wird. Wie ist das? Ab 1.1.2013 würde ich für den gleichen AG im Minijob arbeiten wollen. 450,- darf ich laut Rentenbescheid hinzuverdienen. Er will jetzt mit mir einen neuen Arbeitsvertrag machen. Ich bin im Zweifel, ob das nicht für mich nachteilig ist. Was meinen Sie? Muss mir der AG auch den Urlaub 2012 und 2013 bezahlen, wenn ich 2014 wieder voll für ihn arbeiten könnte?

2 Antworten

Flachkoppam 21.12.2012 | 01:15
Sie wollen freiwillig Ihre Arbeitsstelle aufgeben und Minnijobben? Was, wenn Ihre zeitlich begrenzte Rente nicht verlängert wird und sich Ihr Gesundheitszustand bessert, so daß die Rente aufgehoben wird? Leute, denkt mal ein paar Meter weiter als bis zum nächsten Weib oder kleiner Geldzahlung. Gucken sie in Ihren Tarifvertrag, lassen Sie sich zur Not beraten und unterschreiben gar nix. Oder sie stehen später mit nur einem Minijob da und liegen dann dem Staat auf der Tasche. Wer ohne Not seinen Arbeitsvertrag auflöst, ist entweder mit dem Klammerbeutel gepudert oder einfach nur vom schlichten Gemüt.
-am 21.12.2012 | 08:00
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