Frage 1: Das kommt darauf an. In der Regel wird das Beschäftigungsverhältnis beendet, da ja auch eine Arbeitsleitung nicht mehr erbracht werden kann. Es gibt aber auch tarifvertragliche Regelungen, wonach das Beschäftigungsverhältnis nur ruht. So ist in diesen Fällen der Wiedereinstieg in das bestehende Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Frage 2: Natürlich können vor Ablauf der Befristung wieder in das Arbeitsleben zurück. Sie müssen die Aufnahme der Beschäftigung aber auf jeden Fall der Rentenversicherung mitteilen.
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