Ich würde ihr raten zu kündigen, falls sie 3 Monate Sperrzeiten finanziell durchhalten kann.
Ist es medizinische vertretbar, dass sie ihren Arbeitsplatz nicht leisten kann, währe evtl sogar eine Kündigung ohne Sperrzeiten möglich, da könnte man mit der AfA drüber sprechen.
Das Alg1 wird dann reichen um Abschlagsfrei in Rente zu gehen.
Diese Zeiten würden jedoch für die Wartezeit der Rente für besonders langjährig Versicherte NICHT mitzählen!
MfG
Da Deine Mutter im Februar Ihre 45 Beitragsjahre, nach Deinen Angaben erreicht hat, spielt es keine Rolle mehr, ob die Zeit der Alo ab März bei der Wartezeit von 45 Jahren noch mitzählt.