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Experten-Antwort

Arbeitsverhältniss bei voller befristeter EMR , wie richtig verhalten ?

von Hans Jürgen19.03.2025 | 08:04
236 Ansichten
4 Antworten
Hallo , folgende Situation. Ich bin bereits seit 2022 arbeitsunfähig und bekomme nun eine befristete volle EMR aus gesundheitlichen Gründen. Diese ist aktuell befristet bis 2028. Das Arbeitsverhältnis ruht aktuell und es gibt auch keinen speziellen Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag in dem eine solche Situation im Detail speziell geregelt ist. Des weiteren habe ich einen GDB von 50% ( unbefristet da mit einer Besserung nicht mehr zu rechnen ist ) Der Arbeitgeber möchte jetzt ein Gespräch bei dem es darum geht das Arbeitsverhältnis zu beenden oder aufzulösen da eigentlich keine Aussicht auf Rückkehr mehr besteht und es die betrieblichen Vorgänge erfordern. Ich kann dies auch absolut nachvollziehen und habe dafür vollstes Verständnis , auch in Anbetracht dessen das mein Arbeitgeber die 17 Jahre die ich dort arbeitete immer loyal und verständnisvoll wegen meiner Erkrankung zu mir war . Ich selbst ( sowie meine Ärzte und das Integrationsamt IFD ) wissen das die Wahrscheinlichkeit an meinen Arbeitsplatz irgendwann zurück zukehren bei NULL liegt. Auch die Rückkehr in einen anderen Bereich der Firma wäre nicht möglich, ( das versetzen in andere Bereiche wurde bereits in den letzten Jahren vor der EMR mit Hilfe des IFD mehrfach versucht und ist gesundheitlich gescheitert ) Meine Frage: Wenn der Arbeitgeber mich kündigt oder mir einen Auflösungsvertrag anbietet dem ich ( und das Schwerbehindertenamt ) auch zustimmt ist das dann so in Ordnung oder können mir dann Nachteile entstehen ? Wie wäre hier der richtige Weg in solch einer Situation ? Was raten die Experten ? Ich bin tatsächlich überfordert und habe Angst hier etwas falsch zu machen . Ich weiß , keiner kann mir hier die Angst nehmen, aber um Tipps wäre ich dennoch dankbar.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.03.2025 | 11:35

Hallo Hans Jürgen,

leider können wir in diesem Forum nicht auf arbeitsrechtliche Themen eingehen. Möglicherweise kann der IFD weiter helfen.

Grüße

3 Antworten

Arbeitsrecht macht die DRV nichtam 19.03.2025 | 08:36
Wie schon in Ihrer Frage zur Urlaubsabgeltung geschrieben: Bei einer Kündigung, insbesondere aber bei einem Aufhebungsvertrag kann man enorm viel falsch machen, mit ggf. teueren Konsequenzen. Hier sollte man Rat suchen bei einem Anwalt für Arbeitsrecht. Zum Aufhebungsvertrag: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufheb…
Uweam 19.03.2025 | 09:28
Ich hab von mir aus im öffentlichen Dienst gekündigt. Ich hatte zwar nur eine befristete volle AMR, aber ich wär dort sowieso nie wieder arbeiten gegangen. Und mit Krankengeld und ALG wäre ich in auch noch weitergekommen mit zwei Jahren Bestandsschutz in eine vorgezogene Altersrente. Ich habe zwei Jahre Urlaubsabgeltung mitgenommen und das war’s. Man muss selbst entscheiden, was die Lebensziele sind.
JBLam 19.03.2025 | 11:59
Ich bin zwar kein Experte, aber stand vor der gleichen Frage. Für mich war trotz 18 Jahren in der Firma schnell klar, dass ich dort nicht bleiben werde. Zu der Zeit war ich noch krank und ich wusste noch nicht ob ich eine EMR Rente bekomme. Den Rentenantrag habe ich erst nach Auslaufen des Krankengeldes gestellt weil das Arbeitsamt mich dazu aufforderte. Mein Chef wollte auch zügig einen Aufhebungsvertrag machen um die Stelle neu besetzten zu können. Mir war es sehr recht, auch um mit diesem Lebensabschnitt abzuschließen. Bereut habe ich es nie, auch wenn ich über einen Anwalt vielleicht etwas mehr Abfindung bekommen hätte.
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