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Arbeitsversuch

von Hartmut18.01.2007 | 18:08
2353 Ansichten
3 Antworten

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ein Freund von mir ist seit 1998 in EU-Rente. Er hat jetzt einen Job angeboten bekommen, wo er den Eindruck hat, dass er den Job mit seinen Behinderungen bewaeltigen und das Umfeld sich auf seine Behinderungen einstellen koennte. Es waere ein 30 bis 35 Stunden Job. Welche Schritte waeren hier zu tun und auf was muss er achten, dass keine Fehler oder Versaeumnisse irgendwelcher Art auftreten? Danke fuer Hinweise jeder Art

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Generell gilt, dass Sie bei der Aufnahme einer Beschäftigung die Hinzuverdienstgrenzen einhalten müssen um weiterhin die volle Rente zu erhalten. Übersteigt das Einkommen diese Grenzen kann es zum teilweisen bzw. vollständigen Ruhen der Rente kommen. Wird eine aufgenommene Tätigkeit jedoch nicht auf Kosten der Gesundheit ausgeübt wird ggf. geprüft, ob diese Tätigkeit dem Rentenanspruch entgegensteht. Somit könnte der grundsätzliche Anspruch wegfallen.

In jedem Fall sollten Sie jedoch dem Rentenversicherungsträger die Aufnahme einer Beschäftigung mitteilen.

2 Antworten

bekissam 18.01.2007 | 22:02
Das würde ihn wohl seine Rente kosten, denn 35 Stunden Arbeit sind der Beweis, dass Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt, es sei denn, die Beschäftigung erfolgt auf Kosten der Restgesundheit, was aber nach Ihrer Fragestellung wohl nicht der Fall wäre. Unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Beitragszahleram 19.01.2007 | 13:42
Meines Erachtens müsste überprüft werden, ob Ihrem Freund seine bisherige EU-Rente überhaupt zugestanden hat. Wie kann jemand Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beziehen, wenn er offensichtlich gar nich erwerbsunfähig ist ?
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