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Experten-Antwort

Arbeitsversuch starten

von Sandra M.14.05.2018 | 20:50
444 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine volle Erwerbsminderungsrente aus med. Gründen (zuvor teilweise EMR) läuft zum 30.08.2018 aus. Da ich gravierende Einschränkungen habe, gehe ich davon aus, dass die Verlängerung reine Formsache wäre. Ich stehe in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Da die Rente kaum zum Leben ausreicht, bin ich am Überlegen, auf Kosten meiner Gesundheit wieder einen Teilzeit-Arbeitsversuch zu starten. Wie ist hier die Vorgehensweise? Es ergeben sich folgende Fragen: 1. Verlängerungsantrag volle EMR stellen, danach Arbeitsversuch starten, der DRV Bescheid geben, die gekürzte Rente erhalten? 2. Verlängerungsantrag auf halbe EMR stellen? 3. Gibt es seitens der DRV eine Art Wiedereingliederung? (Krankengeldanspruch besteht nicht mehr) 4. Ist der Arbeitsgeber (öffentlich-rechtlich) verpflichtet mich zu beschäftigen, wenn ich befristet voll erwerbsgemindert bin? Wenn ja, nur nach Auslauf oder auch während der Laufzeit`? 5. Was passiert, wenn ich dem nicht gewachsen bin und doch die Arbeit wieder aufgeben muss? Ist dann bei b. ein kompletter Neuantrag auf volle EMR notwendig? Was muss ich noch beachten? 6. Falls ich durchhalte und dauerhaft wieder in Teilzeit arbeiten kann, wird die volle EMR in eine halbe EMR umgewandelt? Ein Minijob wäre aus nicht genannten Gründen keine Option. Für konstruktive Ratschläge bedanke ich mich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sandra,

Ihre Fragen können wir wie folgt beantworten.

Zu 1. und 2.:

Zunächst sollten Sie die Weiterzahlung Ihrer Erwerbsminderungsrente beantragen. Ob weiterhin volle oder künftig noch teilweise oder evtl. sogar gar keine Erwerbsminderung vorliegt, entscheidet der Rentenversicherungsträger.

Zu 3.:

Eine Wiedereingliederung seitens der Rentenversicherung kann nur im Anschluss an eine Reha-Maßnahme in Betracht kommen.

Zu 4.:

Solange volle Erwerbsminderung vorliegt, ist Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet, Sie zu beschäftigen. Zur Frage einer Weiter-/Wiederbeschäftigung für den Fall, dass volle Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt, sprechen Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber.

Zu 5.:

Aktuell liegt bei Ihnen bis 31.08.2018 volle Erwerbsminderung vor. Sollten Sie eine Beschäftigung von mindestens 3 Stunden täglich aufnehmen, wird der Rentenversicherungsträger prüfen, wie Ihr Leistungsvermögen dann zu beurteilen ist und entsprechend ggf. künftig eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligen. Eventuell liegt auch gar keine Erwerbsminderung mehr vor. Wenn Sie Ihrer Beschäftigung gesundheitlich nicht mehr gewachsen sind, müssten Sie ggf. die Rente wegen Erwerbsminderung erneut beantragen.

Zu 6.:

Je nach Ergebnis der Prüfung (siehe 5.) erhalten Sie ggf. eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Hinzuverdienstregelungen sind ebenfalls zu beachten.

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1 Antworten

W*lfgangam 14.05.2018 | 22:02
Hallo Sandra M., dazu hätte man/frau sich vielleicht mal schon 6 Monate vor Auslaufen der befristeten EM-Rente entscheiden sollen - die Zeit bis Ende August 2018 ist arg knapp, um eine erneute Entscheidung zur Weiterzahlung der EM-Rente zu erwarten ...Sie sind nicht der einzige Fall auf dem Tisch des med. Dienstes der DRV, um das zeitnah zu entscheiden! > 2. Verlängerungsantrag auf halbe EMR stellen? Eine halbe Rente können Sie nicht wählen - über den Umfang voll/teilweise entscheidet der med. Dienst/DRV ...ggf. auch erst nach gerichtlicher Entscheidung ;-) > 4. Ist der Arbeitsgeber (öffentlich-rechtlich) verpflichtet mich zu beschäftigen, wenn ich befristet voll erwerbsgemindert bin? Wenn ja, nur nach Auslauf oder auch während der Laufzeit`? Nein. Entsprechende Info werden Sie hoffentlich bereits bei Erstentscheidung über die Rentenbewilligung nachgefragt/und auch dann von Ihrem AG erhalten haben. Sobald die EM-Rente ausgelaufen ist und kein neuer Weiterzahlungsbescheid vorliegt, gelten Sie wiederum als voll erwerbsfähig und laufen bei Ihrem Arbeitgeber zwecks Wiederaufnahme der Beschäftigung – an welchem Arbeitsplatz auch immer – auf. Wenn Sie ihr Arzt anschließend für weiterhin AU hält, ist das eine andere Baustelle. > 6. Falls ich durchhalte und dauerhaft wieder in Teilzeit arbeiten kann, wird die volle EMR in eine halbe EMR umgewandelt? Über das Einkommen/den Hinzuverdienst wird eine volle EM-Rente in eine punktgenaue Teilrente 'umgewandelt'. > Für konstruktive Ratschläge bedanke ich mich. Sie sind etwas sehr spät dran, sich schon/erst _jetzt_ mit der Zeit nach dem Auslaufen einer EM-Rente zu erkundigen/wie geht es dann weiter/wann muss ich welche Schritte einleiten ...setzten Sie sich ins nächste Wartezimmer der DRV um sich weiter informieren zu lassen, einen regulären Beratungstermin werden sie vor Juli/August kaum erhalten. Ich fasse es nicht, wie man/frau so lange rumbummeln konnte ... Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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