Hallo krauti58,
bitte klären Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber, ob das Arbeitsverhältnis tatsächlich mit dem 63. Geburtstag endet. Wie schon geschrieben wurde, hat sich seit Vertragsabschluss arbeitsrechtlich einiges geändert.
Danach sollten Sie sich mit einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen, um zu klären, wann in Ihrem persönlichen Fall die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt sein wird und ob dafür noch Besonderheiten zu beachten sind.