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Experten-Antwort

Arbeitsvertrag läuft vor Renteneintritt aus

von krauti5806.05.2021 | 14:55
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Mein 1989 abgeschlossener Arbeitsvertrag endet an meinem 63. Geburtstag . Das Renteneintrittsalter habe ich aber erst an meinem 64. Geburtstag und dann 45 Jahren Rentenbeitragszahlung erreicht. Wenn ich nun für dieses eine Jahr arbeitslos werde, werden Rentenbeiträge weiterhin einbezahlt, vom Arbeitsamt? Was muss ich beachten, um möglichst finanziell unbeschadet in die Rente für besonders langjährig Versicherte zu gelangen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo krauti58,

bitte klären Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber, ob das Arbeitsverhältnis tatsächlich mit dem 63. Geburtstag endet. Wie schon geschrieben wurde, hat sich seit Vertragsabschluss arbeitsrechtlich einiges geändert.

Danach sollten Sie sich mit einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen, um zu klären, wann in Ihrem persönlichen Fall die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt sein wird und ob dafür noch Besonderheiten zu beachten sind.

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3 Antworten

Siehe hieram 06.05.2021 | 15:12
Zunächst einmal sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären, ob dieser(inzwischen veraltete) Passus so noch gilt. Damals war der Rentenbeginn ja noch früher als heute möglich... Viele Arbeitgeber aber nehmen nun auch das aktuell geltende Alter als 'automatisches Vertragsende'. Die für die 'besonders langjährige Versicherung' benötigten 45 Jahre müssen VOR einer Arbeitslosigkeit erfüllt sein, sofern diese Arbeitslosigkeit direkt innerhalb von 24 Monaten vor (dem für diese Rente möglichen) Rentenbeginn liegt. Wenn dies bei Ihnen also so noch nicht der Fall ist, kann die Klärung mit dem AG um so wichtiger sein :-). Ansonsten werden vom Arbeitslosengeld auch Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt (diese aber entsprechend geringer als von vollem Gehalt). Um die 45 Jahre zu erreichen, könnte aber auch eine Teilzeitarbeit ausreichen (beim bisherigen Arbeitgeber?), diese Beitragsmonate zählen für die zu erfüllende Wartezeit voll mit. Vielleicht wäre dies für beide Seiten eine Option? Sie steigen langsam aus, können aber noch einen Nachfolger einarbeiten... Also erst mal den Arbeitgeber kontaktieren. Viel Erfolg und alles Gute!
senf-dazuam 06.05.2021 | 17:33
Oft gibt es den Fall, dass ein Arbeitsvertrag ohne Kündigung mit Ende des 65. Lebensjahres endet. Dieser Passus war wohl ursprünglich auf die Regelaltersgrenze hin gemeint, aber anders formuliert. Daher gab es die Regelung, dass dies auch als "bis zur Regelaltersgrenze" zu interpretieren sei, es sei den beide Parteien bestätigen diese Regelung innerhalb weniger Jahre vor dem beschriebenen Vertragsende. Ob das bei Ihnen mit 63 ähnlich ist, wäre zu klären. Lassen Sie sich da am besten von Betriebsrat, Gewerkschaft oder einem Arbeitsrechtsanwalt unterstützen, wenn eine einvernehmliche Änderung mit dem Arbeitgeber nicht möglich ist. Infos dazu lassen sich mittels einer Suchmaschine finden, zB https://www.igmetall.de/service/ratgeber/mit-63-kann--muss-aber-… https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/einzelvertragliche-alters…
W°lfgangam 06.05.2021 | 19:22
Hallo das sieht nicht nach tarifvertraglich vereinbartem Arbeitsvertrag aus, sondern nach speziellen AT-Vertrag/frei formuliert, ohne Bindung an (schon damals geltenden) gesetzliche Altersgrenzen - insofern strickt aufs Alter bezogen. Wenn dem so ist, ist es so, dann können Sie nur 'nachverhandeln'. > Was muss ich beachten, um möglichst finanziell unbeschadet in die Rente für besonders langjährig Versicherte zu gelangen ? Sofern der Arbeitsvertrag gültig ist/vom AG auch zwingend umgesetzt wird (rausjezz: 63 erreicht), können Sie in Ihrem Fall die 45 Jahre + die abschlagsfreie Rente mit 64 nur über einen parallelen versicherungspflichtigen Minijob neben dem ALG retten. Die Minijob-Beiträge zählen mit zu den 45 Jahren. Der muss auch nicht sehr hoch sein (170 € mtl. reichen), da das 'Arbeitsamt' den Mehrbetrag sonst vom ALG abzieht. Grundsätzlich ist auch über ALG-Bezug von 63-65 nachzudenken und dann mit nur 3,6 % Rentenabschlag die Altersrente zu beantragen ...muss man rein finanziell durchrechnen, ob das nicht auch eine Lösung wäre :-) Gruß w.
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