Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Arbeitsvertrag mit 14,5 h/Woche nach Nahtlosigkeit

von monan16.05.2017 | 20:14
942 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, mein Mann ist derzeit arbeitsunfähig, von der KK ausgesteuert, hat die Reha der Stufe A-D hinter sich seit Dez. 2015 und wurde dort auch als arbeitsunfähig entlassen. Er hatte eine Legionellenpneumonie mit Sepsis und Multiorganversagen sowie eine clostriziedien indiezierte Darmentzündung mit Verlust eines großen Teiles des Dickdarmes sowie im Anschluss an das Koma eine CIP, sodass er auch heut noch starke Schmerzen in den Füßen hat, vor allem bei Belastung. Z.Zt. erhält er Alg1 wegen Arbeitsunfähigkeit unter 3 Stunden täglich(Nahtlosigkeit). Durch das Arbeitsamt aufgefordert, musste er er einen erneuten Rehaantrag stellen, der bei Ablehnung in einen Rentenantrag umgedeutet wird. Er möchte wieder arbeiten gehen, da ihm die Decke auf den Kopf fällt. Da er z.Zt. einige meiner Aufgaben privat erfüllt, (Kinder zur Schule bringen und ein Kind mit Pflegerad 4 mitversorgt) und ich nur Teilzeit arbeite stellt sich die Frage bei seinem Arbeitgeber, ob er auch an versschiedenen Tagen mal mehr als 3 Stunden arbeiten kann. Er könnte dort einen 14,5 Stundenvertrag pro Woche erwerben. also täglich 2,9 Std. Nur wollte der Personalchef wissen, ob es ihm auch mal möglich sei, 4 Std. zu arbeiten und den nächsten Tag halt nicht. Rein vom Gefühl meines Mannes her ginge dies, wenn auch nicht täglich und auch nur dann wenn ich diesbezüglich die in sieiner 'Freizeit' zu erledigenden Dinge (Kinder) übernehmen würde. Aber wie sie das rein rechtlich aus, wenn er die volle Erwerbsminderungsrente bekommt? Kann er auch mal mehr als 3Std. am Tag arbeiten und dafür am daraukommenden Tag nichts arbeiten? Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 St. MfG monan

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo monan,

wenn ich es richtig verstanden habe, sind bei Ihrem Mann ja noch einige Fragen offen - aber "wenn" der Reha-Antrag abgelehnt wird und "wenn" dieser in einen Rentenantrag umgedeutet wird, dann bedeutet das:

Ihr Mann stellt einen Antrag auf Rente, weil er sich nicht mehr in der Lage fühlt, in irgendeiner arbeitsmarktüblichen Tätigkeit mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten. Das ist die gesetzliche Voraussetzung und die wird dann von unseren Sozialmedizinern entsprechend beurteilt. Dabei kann dieses Gefühl bestätigt werden oder es wird vielleicht eingeschätzt, dass zwar noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden am Tag möglich sind und eine teilweise EM-Rente gezahlt.

Im Prinzip ist es auch möglich, mehr zu arbeiten, selbst wenn die Ärzte der Meinung sind, es gehen keine drei Stunden mehr (das nennt man dann "auf Kosten der Restgesundheit"). Und letztlich wird es immer eine (medizinische) Einzelfallentscheidung sein, ob mit einem vom Normalfall (also unter drei Stunden) abweichenden Arbeitszeitmodell trotzdem die Voraussetzungen für eine volle EM vorliegen. Hier im Forum ist also dazu eine verlässliche Aussage nicht möglich.

Ich persönlich halte es aber für kontraproduktiv, darüber jetzt schon nachzudenken oder vielleicht sogar Entscheidungen zu treffen. Zunächst muss doch erst mal die Erwerbsfähigkeit beurteilt werden bzw. über die beantragten Leistungen entschieden werden, vorher wissen Sie doch gar nicht, woran Sie sind (es könnte ja auch sein, dass die Reha bewilligt wird). Es sei denn, Ihr Mann strebt sowieso eine teilweise EM-Rente an, dann wäre eine Arbeitszeit über drei Stunden definitiv kein Problem.

Und natürlich wären, wie Herz1952 schon geschrieben hat, außerdem noch die Hinzuverdienstregelungen zu beachten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Herz1952am 16.05.2017 | 22:18
Nur zur Beachtung: bei 14,5 Std. / Woche ergäbe das über 62 Std. im Monat. Der Monat wird offiziell mit 4,3 Wochen (Durchschnitt) berechnet. Schon bei 9 Euro Stundenlohn würden die 450,-- Euro (Minijob) erheblich überschritten und die Rente entsprechend gekürzt oder gar überprüft und gestrichen. Im übrigen müsste ja noch geprüft werden ob und welche EM-Rente Ihr Mann bekommt. Man müsste also erst einmal abwarten, was bei dem Rentenantrag "herauskommt". Wenn die Rentenversicherung auch mit dem Arbeitsamt übereinstimmt, dass eine Erwerbstätigkeit nur unter 3 Stunden gegeben ist, wäre dies eine "volle EM-Rente aus medizinischen Gründen". Hierbei gelten schon in erster Linie die 450,-- Euro als Hinzuverdienstgrenze. Mehr kann man vorerst wohl nicht sagen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026