Hallo Frank S,
ja, ist durchaus möglich, lesen Sie dazu auch diesen bemerkenswerten Beitrag/letzte Anwtort:
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
Abstrakt gesehen ist alles möglich, wenn sich Ihr ursprünglich festgestelltes Leistungsvermögen nicht verbessert hat. Praktisch können Sie im möglichen Überprüfungsfall auch an einen 'Sachbearbeiter' geraten, dem die EM-Geschichte grundsätzlich 'nicht so liegt /den hole ich jetzt vom Rentenhaken'.
Rat: Schildern Sie Ihrer DRV vorab den genauen Inhalt Ihrer Tätigkeit (Verpflichtung dazu ergibt sich aus Ihrem Rentenbescheid, auch wenn es eine verdienstmäßig zulässige Tätigkeit ist), den zeitlichen Umfang tgl./wöchtl. Arbeitszeit /Tage die Woche /zu erwartenden mtl. Verdienst und warten Sie das Ergebnis ab.
Gruß
w.