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Experten-Antwort

Arbeitszeitanpassung - LTA der DRV

von JosefMatula05.11.2013 | 10:08
1690 Ansichten
4 Antworten
Ich bin Krankenpfleger in einem Betrieb mit mehr als 9000 Mitarbeitern in ganz Hessen. Ich bin 1 Jahr und 4 Monate fast AU. Ich habe eine med. Reha hinter mir. Von hier wurde eine LTA an die DRV beantragt (innerbetriebliche Umsetzung wurde vorgeschlagen). Gehen wir nun davon aus das diese durch die DRV bewilligt wird, so wird ja zusammen mit dem AG nach einem geeigneten Arbeitsplatz gesucht. Würde eine LTA der DRV auch eine Arbeitszeitanpassung beinhalten? Also das die DRV mich dabei unterstützt einen Arbeitsplatz nur noch in Tagdienst auszuführen und kein 3-Schichtsystem?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.11.2013 | 10:49

Hallo JosefMatula,

die Entscheidung über eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgt in Ihrem Einzelfall unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen gesundheitlichen Situation. Sie sollte darauf ausgerichtet sein Ihnen in Zukunft dauerhaft eine berufliche Eingliederung zu ermöglichen. Hierbei wird sicherlich zu beachten sein, inwieweit Schichtdienst und andere Bedingungen in Ihrem bisherigen Berufsleben, zur Notwendigkeit der jetzt erforderlichen beruflichen Rehabilitation geführt haben.

Bitte klären Sie zusammen mit dem Reha-Berater Ihres Rentenversicherungsträgers, ob sich diese Voraussetzungen in einem neuen Berufsfeld bei Ihrem bisherigen Arbeiitgeber ermöglichen lassen.

3 Antworten

GDB100am 05.11.2013 | 11:45
Klar, wer krank, behindert ist, wird auf irgendeine Arbeit umgesetzt, zu irgendeinen Hungerlohn. Als Krankenpfleger verdienen Sie doch jetzt schon so gut wie nichts. Überlegen Sie sich gut, ob Sie das mit sich machen lassen wollen. Bei mir wir das auch schon im Gespräch, ich habe mich dem verweigert, mit Erfolg. Lieber lass ich mich rausschmeißen, als auf Hartz4 Niveau jeden Tag zu arbeiten. Man darf sich von dieser verdammten Gesellschaft nicht alles gefallen lassen !
???am 05.11.2013 | 12:20
"Also das die DRV mich dabei unterstützt einen Arbeitsplatz nur noch in Tagdienst auszuführen und kein 3-Schichtsystem? " An welche Unterstützung denken Sie denn dabei konkret? Ein Zuschuss, um entgehende Schichtzuschläge finanziell abzufangen, ist gesetzlich nicht vorgesehen.
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