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Experten-Antwort

Arbeitszeiten bei voller EM-Rente

von Mel02.11.2018 | 07:31
58 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe einige Job in Aussicht, der Branchen bedingt erfordert, dass ich z.b. an 2 We im Monat jeweils 2 Tage a`8 h arbeite. In der Woche fallen keine Arbeitsstunden an. Muss ich befürchten dass meine Rente gekürzt oder gestrichen wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mel,

es kann zu einer Überprüfung des Leistungsvermögens durch den Rentenversicherungsträger kommen. Ob Ihre zeitliche Leistungsfähigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes damit auch weiterhin regelmäßig bei unter 3 Stunden liegt, ist eine Einzelfallentscheidung.

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4 Antworten

Rentenuschiam 02.11.2018 | 07:43
Wenn Sie eine Rente erhalten, weil Sie laut ärztlichem Votum nur noch weniger als 3 Stunden täglich (15h wöchentlich bei unregelmäßiger Tätigkeit) tätig sein können, kann die Ausübung einer Tätigkeit mit insgesamt 16 Wochenstunden zu einer Überprüfung Ihres Rentenanspruches führen. Eine individuelle Auskunft ist jedoch im Rahmen dieses Forums kaum möglich, da niemand ihre spezielle Situation/Akteninhalt kennt. MfG
Melam 02.11.2018 | 07:53
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. MfG
memyselfam 02.11.2018 | 09:27
Da kann hier wirklich niemand was sagen, auch Experten nicht. Zu ähnlichen Fragen habe ich schon die widersprüchlichsten Antworten, sogar von den genannten Experten, hier gelesen. Im Prinzipe bleibt nichts, als eine direkte Anfrage an die DRV zu richten. Ich weiß von EM Rentnern, bei denen sowas möglich ist, bei anderen nicht! Aus welchen Gründen. weiß wohl keiner
Schorscham 02.11.2018 | 10:12
Volle EM-Rente und Nebenjob haben immer ein gewisses Geschmäckle, auch wenn Hinzuverdienste gesetzlich erlaubt sind. Im Prinzip kann daher JEDE Arbeitsaufnahme Auslöser für eine Überprüfung der Rentenberechtigung sein. Deshalb sollten Bezieher einer vollen EM-Rente möglichst niemals mehr als UNTER drei Stunden/Tag arbeiten, also maximal 2,5 bis 2,75 Stunden. Längere Arbeitszeiten wären ein Spiel mit dem Feuer. MfG
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