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Experten-Antwort

Architektenversorgung / Beitritt zum bayerischen Versorgungswerk

von Klara P.09.01.2019 | 10:15
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6 Antworten

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Guten Tag, ich blieb nach meinem Studium der Architektur in dem gesetzlichen Rentenversicherung, da ich mir Zeit für die Eintragung in die Architektenkammer lassen wollte. Nach 7 Jahren der berugstätigkeit konnte ich letzendlich alle Phasen für die Eintagung in die Architektenkammer erfüllen und wurde somit im Dezember in die Architektenkammer eingetragen. Nun habe ich erfahren, dass man als Kammermitglied automatisch in die Architektenversorgung übergeht und dass ich einen Antrag auf Befreiuung von der gesetzlichen Rentenversicherung stellen müsste? Für mich stellt sich also die Frage, was nun die Tatsachen sind und was für mich zukünftig am sinvollsten wäre, da mir auch mitgeteilt wurde, dass man ggf.die in die deutsche Rentenversicherung geleisteten Beitrage nicht in die Arch. Versorgung übernehmen könnte. Für Hilfe und Aufklärung Ihrerseits wäre ich Ihnen sehr verbunden. MfG Klara P.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klara P.,

wenn Sie Mitglied der Architektenkammer sind, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen. Der Befreiungsantrag ist über die berufsständische Versorgungseinrichtung zu stellen, die das Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen bestätigt und den Antrag anschließend an die Deutsche Rentenversicherung Bund zur Entscheidung weiterleitet. Im Übrigen kann ich auf den Beitrag von „DRV“ verweisen.

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5 Antworten

DRVam 09.01.2019 | 13:39
Im Normalfall beantragt die zuständige Versorgungsanstalt für Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Setzen Sie sich diesbezüglich mit der Versorgungsanstalt der Architekten in Verbindung. Die Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht auf das Versorgungswerk übertragen, so dass Sie später eine Rente des Versorgungswerkes und bei mindestens 5 Beitragsjahren auch eine gesetzliche Rente erhalten werden. Ob es Sinn macht, neben den Beiträgen zum Versorgungswerk zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, sollte Sie sich in einem individuellen Beratungsgespräch anhand Ihres bisherigen Versicherungsverlaufes erläutern lassen.
Adamam 09.01.2019 | 14:52
Ich bin auch Architekt und im sächsischen Versorgungswerk. Gut ist, dass ich auch eine Berufsunfähigkeitspassus beim Versorgungswerk habe. Alles in allem eine sehr gute Sache. Ich bekommen 2 Rentenbescheide. 1x von der Deutschen Rentenversicherung für die Zeit vor dem Eintritt in das versorgungswerk und den 2. vom Versorgungswerk. Mir scheint auch, dass die Rente etwas höher ist, wenn man viele Jahre im Versorgungswerk einzahlt.
Adamam 09.01.2019 | 14:52
Ich bin auch Architekt und im sächsischen Versorgungswerk. Gut ist, dass ich auch eine Berufsunfähigkeitspassus beim Versorgungswerk habe. Alles in allem eine sehr gute Sache. Ich bekommen 2 Rentenbescheide. 1x von der Deutschen Rentenversicherung für die Zeit vor dem Eintritt in das versorgungswerk und den 2. vom Versorgungswerk. Mir scheint auch, dass die Rente etwas höher ist, wenn man viele Jahre im Versorgungswerk einzahlt.
W*lfgangam 09.01.2019 | 19:30
Ich bin auch Architekt und im sächsischen Versorgungswerk. Gut ist, dass ich auch eine Berufsunfähigkeitspassus beim Versorgungswerk habe. Alles in allem eine sehr gute Sache. Ich bekommen 2 Rentenbescheide. 1x von der Deutschen Rentenversicherung für die Zeit vor dem Eintritt in das versorgungswerk und den 2. vom Versorgungswerk. Mir scheint auch, dass die Rente etwas höher ist, wenn man viele Jahre im Versorgungswerk einzahlt. (*Anm. W*lfgang unten)
Das ist ja auch logisch immerhin bekommen eure Frauen die Mütterrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ohne das diese dort etwas eingezahlt haben somit bleibt mehr Geld für die Erzeuger über. Gilt auch für Ärzte usw.
Vergleicht man die Leistungen bei (früher) Berufsunfähigkeit - hier ein Auszug der sächsischen Architektenversorgung: "Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ergibt sich aus § 29 Abs. 6 der Satzung. Sie setzt sich zusammen aus dem bis zum Versorgungsfall erreichten Anspruch auf Altersrente und einem Zuschlag in Höhe des Betrages, der sich errechnen würde, wenn die vom Teilnehmer in den letzten 60 Kalendermonaten vor Eintritt des Versorgungsfalles durchschnittlich entrichteten Pflichtbeiträge bis zum vollendeten 55. Lebensjahr weiter entrichtet worden wären." Quelle: https://www.aksachsen.org/versorgungswerk/versorgungsleistungen/ Man beachte FÜNFUNDFÜNFZIG. Kann sich die Versichertengemeinde der DRV mal ein Beispiel dran nehmen ...zurück zu den Wurzeln/auch für Bestandsrentner ;-) Der versicherte Personenkreis in Versorgungswerken ist elitärer (im positiven Sinne) mit konstant gesicherten und höheren Beiträge, geringere Risikofaktoren/Gesundheit, aber auch nur 'an einer Hand abzählbarer' Mitglieder - daneben müssen die Versorgungswerke die erwarteten Renten auch erst mal wirtschaftlich absichern (Stichwort: Umlageverfahren) ./. Kapitalverwaltung) Warum nur schütten die selbst keine Leistungen für Erziehungszeiten ohne Gegenfinanzierung aus? ...Sie kommen drauf, wenn Sie die Unterschiedlichkeit der Systeme selbst mal ergründen. Positiv: Versorgungswerk und DRV, man kann parallel 2 Versorgungen aufbauen ...hingegen allein DRV-versichert und hier Zusatzbeiträge (freiwillige Beiträge oder frühere Höherversicherung) geht nicht (mehr). Interessante Alternative für die spätere Versorgung, wie sie @DRV bereits angesprochen hat. Ihre @Foxi-Aussage ist weder Fix noch Foxi, für Stammtisch-Niveau schon zu dürftig - fehlt eigentlich nur das Beamten-Bashing noch hintendran ;-) Gruß w. *Anm: verglichen mit den auf dieser Web-Side dargestellen 'Erträgen' (Beitragszahlung zu erworbenem mtl. (Alters-)Rentenanspruch finde ich das im Vergleich zur DRV etwas 'unterbelichtet' ...will ich aber nicht weiter als nur Momentaufnahme bewerten.
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