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Experten-Antwort

16 Jahre Deutsche Reichsbahn

von Rolf20.10.2020 | 14:51
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich war 16 Jahre (inkl. Ausbildung) bei der Deutschen Reichsbahn tätig. Ich erhielt den Titel "Reichsbahn Sekretät" und habe auch in die Freiwillige Zusatzrentenversicherung eingezahlt. Bei der Kontenklärung vor einigen Jahren sagte meine RV, ich solllte diese Unterlagen gut verwahren, die könnten später bei der Rente wichtig sein. Nächstes Jahr möchte ich für besonders langjährige Versicherte in Rente gehen. Welche Möglichkeiten habe ich, um meine Ansprüche geltend zu machen? Mit freundlichen Grüßen Rolf

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rolf,

bitte prüfen Sie zuerst, ob diese Zeiten bereits in Ihrem Versicherungsverlauf aufgeführt sind. Wenn das der Fall ist, werden sie bei der Rentenberechnung berücksichtigt, ohne dass Sie noch Unterlagen einreichen müssen. Anderenfalls sollten Sie so bald wie möglich einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Zur Antragstellung, oder auch zur Erläuterung zukünftiger Rentenansprüche, können Sie einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.

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9 Antworten

DDRam 20.10.2020 | 14:56
Haben Sie etwa 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch immer nicht Ihre Zeiten im Beitrittsgebiet klären lassen? Dann sollten Sie aber schnellstens unter Vorlage aller Ihnen vorliegenden Nachweise einen Antrag auf Kontenklärung stellen.
Originalam 20.10.2020 | 15:09
DDR kann man sich hier nur anschliessen. Geben Sie Ihren SV-Ausweis bei der DRV aber nur gegen Quittung ab. Noch besser, Sie lassen beglaubigte Ablichtungen fertigen. Muss jede öffentliche Behörde kostenlos "für Rentenzwecke" machen. Kommt der Ausweis weg, haben Sie rentenmässig umsonst gearbeitet.
Rolfam 20.10.2020 | 15:17
Vielen Dank. Habe ich Anspruch auf eine Bahnrente bzw. einen Ausgleich für meine Arbeit bei dieser Behörde?
W°lfgangam 20.10.2020 | 19:00
Hallo Rolf, natürlich bekommen Sie eine 'Bahnrente', immerhin wird wohl die Knappschaft-BAHN-See zuständig sein und Ihre Rente zahlen - incl. einem daraus selbst zu finanzierendem frei erwerbbarem D-weitem Bahnticket ...na, geht doch – oder?! Gut, dass Sie hier nachgefragt haben ;-) > "(...) bei dieser Behörde?" Ich weiß nicht, ob die Deutsche Reichsbahn Außenstellen zur Nachfrage noch aktiv betreibt – da könnten Sie höchstens in Randbereichen der Gesellschaft mal nachfragen ;-)) Gruß w. PS: In meinem alten Sütterlin-Handbuch für Reichsbahner findet sich für die Berufsbezeichnung "Sekretät" der Hinweis: "Vorsicht: Kauz, Spinner, Bullshit-Bruder, Trump" ...die letzten beiden wurden allerdings nachträglich handschriftlich in lateinischer Schrift vermerkt *g
Robertam 20.10.2020 | 20:08
Hallo Rolf, bitte prüfen Sie zuerst, ob diese Zeiten bereits in Ihrem Versicherungsverlauf aufgeführt sind. Wenn das der Fall ist, werden sie bei der Rentenberechnung berücksichtigt, ohne dass Sie noch Unterlagen einreichen müssen. Anderenfalls sollten Sie so bald wie möglich einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Zur Antragstellung, oder auch zur Erläuterung zukünftiger Rentenansprüche, können Sie einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.
Vielen Dank. Habe ich Anspruch auf eine Bahnrente bzw. einen Ausgleich für meine Arbeit bei dieser Behörde?
Das hängt derzeit seit Jahren in der Schwebe. Angestellte von Post und Bahn sollten höhere Rentenwerte haben (1,5)was aber bisher nicht ratifiziert wird. Es laufen dazu aber Initiativen. Ob es irgendwann so kommt????
Für Wolleam 20.10.2020 | 20:15
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Habe ich Anspruch auf eine Bahnrente bzw. einen Ausgleich für meine Arbeit bei dieser Behörde?
Hallo Rolf, natürlich bekommen Sie eine 'Bahnrente', immerhin wird wohl die Knappschaft-BAHN-See zuständig sein und Ihre Rente zahlen - incl. einem daraus selbst zu finanzierendem frei erwerbbarem D-weitem Bahnticket ...na, geht doch – oder?! Gut, dass Sie hier nachgefragt haben ;-) > "(...) bei dieser Behörde?" Ich weiß nicht, ob die Deutsche Reichsbahn Außenstellen zur Nachfrage noch aktiv betreibt – da könnten Sie höchstens in Randbereichen der Gesellschaft mal nachfragen ;-)) Gruß w. PS: In meinem alten Sütterlin-Handbuch für Reichsbahner findet sich für die Berufsbezeichnung "Sekretät" der Hinweis: "Vorsicht: Kauz, Spinner, Bullshit-Bruder, Trump" ...die letzten beiden wurden allerdings nachträglich handschriftlich in lateinischer Schrift vermerkt *g
Reichsbahndienstgrade:Unterassistent, Assistent, Oberassistent, Hauptassistent, Untersekretär, Sekretär, Obersekretär, Hauptsekretär, Inspektor, Oberinspektor, Amtmann, Oberamtmann, Rat, Oberrat, Hauptrat, Generaldirektor.
Herr F.am 27.10.2020 | 08:23
Einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben Sie für die Zeiten bei der Deutschen Reichsbahn zzgl. der FZR in der ehem. DDR selbstredend. Ein Betriebsrentenanspruch besteht hingegen nicht.
-am 27.10.2020 | 09:04
Hallo Rolf, die Zeiten bei der Reichsbahn und die Beiträge zur FZR werden bei Ihrer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Eine gesonderte "Bahnrente" gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung allerdings nicht. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Zugam 27.10.2020 | 13:03
Ein Anspruch auf eine Betriebsrente Alter und Invalidität bestünde dann, wenn Sie zum 01.01.1994 von der Deutschen Reichsbahn (oder Bundesbahn) zur Deutschen Bahn AG gekommen sind. Aber es liegen wohl nur reine Zeiten bei der DR vor?!
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