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2 Fragen die dringend

von gast 0322.03.2007 | 10:49
1849 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
1. wann kann man fruehsten (nach dem neuem Stand der ja ziemlich sicher kommt) in Altersrente gehen wenn man schwerbehindert ist. Das Gebuertsjahr ist Dezember 1953 2. haben jetzt schon zweimal vor Ort angefragt wie Hoch der Rentenanspruch bei Altersteilzeit waere, leider wuerde meinem Mann da gesagt das ginge nicht!? es wurde nur der aktuelle Anspruch ermittelt was ich dabei nicht verstehe, man bekommt doch jedes Jahr einen Bescheid in dem sehr wohl eine Hochrechnung gezeigt wird. dringend weil Alterteilzeitvertrag im Prinzip wegen des Verstrauchensschutzes schon unterschrieben ist... und nur noch ca. 1 Woche Ruecktritt meeglich waere.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Gast,

Der früheste Rentenbeginn für eine Altersrente an Schwerbehinderte ist für Jahrgang 1953 das 60. Lebensjahr +7Monate bei 10.8 % Abschlag.

Das mit der Hochrechnung stimmt so wie es Ihnen gesagt wurde. In der jährlichen Renteninformation werden fiktive Lohnsteigerungen unterstellt, die mit den tatsächlichen Gegebenheiten nicht übereinstimmen müssen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ihre Enkelin ist aufgrund des Bezuges von Alogeld II bereits versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine freiwillige Rentenversicherung ist deshalb nicht möglich und auch nicht erforderlich.

5 Antworten

DJam 22.03.2007 | 17:56
Kann meine Enkelin Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, um sich Ihren Rentenanspruch zu erhöhen? Meine Enkelin ist Hartz IV Empfängerin. Anspruch auf Umschulung hat Sie nicht. Wie kann Sie sich zusätzlich absichern?
Schadeam 23.03.2007 | 07:21
als Hartz 4 Empfängerin ist Ihre Enkelin wohl pflichtversichert und somit nicht zur freiwilligen Versicherung berechtigt. Und welcher Hartz 4 Empfänger hat eigentlich Geld übrig für zusätzliche Altersvorsorge? M.E. gibt es da nur einem Weg: mit allen Mitteln schauen, dass sie einen Job erhält, bei dem sie möglichst gut verdient und der sicher ist.
DJam 23.03.2007 | 07:52
Scherzkeks. Die Beiträge wollte ich zahlen. Wenn Sie meiner Enkelin einen Job als Ergotherapeultin anbieten, nimmt Sie ihn sicher gern. Welche Zukunft haben unsere (Enkel) -KInder eigentlich?
Schadeam 23.03.2007 | 08:00
war nicht als Scherz gemeint. wenn Sie Ihrer Enkelin was gutes tun wollen, können Sie ihr ja gerne Geld überlassen. Aber bitte nicht um es bei der gesetzlichen Rentenversicherung anzulegen! Da gibts wohl sinnvollere Alternativen auf dem privaten Kapitalmarkt. Und dass derzeit weit mehr Ergotherapeuten ausgebildet werden, als bezahlt eingestellt werden, das weiß ich auch.
Schadeam 23.03.2007 | 08:05
und noch was: Wenn "um viel Geld" für die Enkelin ginge, hätte ich einige Ideen. Eine Praxis kaufen oder einrichten, Die Mietkosten für eine Praxis übernehmen.etc... Da braucht es aber mehr als 50 Euro 30 im Monat....
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