Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

2 Renten beantragen

von Günni30.08.2018 | 19:37
399 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe vor einiger Zeit eine Rente für Schwerbehinderte beantragt. Das Verfahren über die Schwerbehinderteneigenschaft ist aber leider noch nicht abgeschlossen. Momentan läuft noch ein Widerspruchsverfahren. Ich werde im Oktober 63 Jahre alt. Kann ich zwischenzeitlich die Altersrente für langjährig Versicherte ab 11/2018 beantragen? Bzw. könnte ich nach eventueller Feststellung der Schwerbehinderung stattdessen diese Rente rückwirkend ab meinen eigentlich gewollten Rentenbeginn (10/2017) bekommen, oder würde sie dann auch erst ab 11/2018 gezahlt werden? Geht so ein Wechsel überhaupt? Ich hab gelesen, dass ein Rentenwechsel eigentlich nicht möglich ist. Aber ich kann ja nichts dafür, dass das Verfahren so lange bei der Stadt dauert. Und so lange warten kann ich auch nicht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Günni,

den Ausführungen von W*lfgang stimmen wir grundsätzlich zu.

Ein Rentenwechsel ist nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters ausgeschlossen (§ 34 Abs. 4 SGB VI). Die Ausschlussregelung kommt aber nur dann zur Anwendung, wenn sich für die weitere Rente ein späterer Rentenbeginn ergeben würde als für die zuerst bewilligte Altersrente. Sie können also zwischenzeitlich eine Altersrente für langjährig Versicherte stellen. Sollte es zu einer rückwirkenden Anerkennung der Schwerbehinderung (mind. GdB 50) kommen, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen) dann auch mit einem früheren Rentenbeginn (abhängig vom Antragsmonat dieser Rente) als dem Rentenbeginn der Altersrente für längjährig Versicherte beginnen.

Sollte die Altersrente für schwerbehinderte Menschen später beginnen als die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie den Antrag auf Altersrente für langjährig Versicherte zurücknehmen, solange der Bescheid über diese Altersrente noch nicht bindend geworden ist (zum Beispiel durch Einlegen eines Widerspruchs).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 30.08.2018 | 20:26
Hallo Günni, natürlich gehen 'mehrere' Altersrentenanträge zum selben oder späteren/frühestmöglichen Zeitpunkt, solange Verfahren noch laufen. Wenn zum Rentenbeginn - wie hier - auch dann/später der erforderliche GdB bestätigt wird, wird die schon mögliche/gezahlte 'schwächere' Rente einfach umgeswitscht. Beantragen Sie auf jeden Fall die Altersrente für langjährig Versicherte - kommt dann später der erforderliche GdB 50 zum selben oder früheren Zeitpunkt, wird die Rentenart gewechselt und durch den kleinen Abschlag gibt es entsprechende Nachzahlungen. Natürlich unter Berücksichtigung ggf. parallelen Einkommens (Arbeitsentgelt/Sozialleistungsbezug). Informieren Sie sich trotzdem in einer Beratungsstelle, da das Offensichtliche nicht immer das Optimale sein muss ...zudem werden Sie kaum einen zeitnahen Termin für Ihren Antrag bekommen, der Anruf/Terminvereinbarung/auch online, reicht aber schon, um Ihnen weitere Anspruchsmöglichkeiten zu sichern. Gruß w.
Rentenschmiedam 31.08.2018 | 12:44
Hallo und Mahlzeit, Sie sehen also dass es vom Zeitpunkt abhängt ab dem das Versorgungsamt Ihnen den GdB von mind. 50% (Gleichstellung als Schwerbehinderter bei z.Bsp. nur 30 % reicht nicht!) anerkennt. Ist halt ein Risiko dabei - Ihre Entscheidung! Mit besten Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026