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Experten-Antwort

35 Beitragsjahre

von I.K.19.03.2018 | 16:57
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, es soll bald die Grundrente plus 10% über der Grundsicherung nach 35 Beitragsjahren geben. Ich bin 53 Jahre und habe Ende nächsten Jahres die 35 Jahre voll. Mein Verdienst hielt sich in Grenzen und ich werde im Bereich der Grundsicherung als Rente haben. Könnte ich dann mit 55 Jahren diese Grundrente beantragen? Warum soll ich dann bis 67 Jahren arbeiten. Sogar die Bezieher von Hartz IV haben im Monat oft mehr Geld zur Verfügung als Arbeitnehmer. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo I.K.,

ob die im Koalitionsvertrag vereinbarte Grundrente eingeführt wird und wie diese gegebenenfalls ausgestaltet sein wird, kann man heute noch nicht sagen.

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1 Antworten

Regelaltersrentneram 19.03.2018 | 17:48
Sie könnten frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres Rente beantragen, allerdings mit 14,4 % Abzügen und mit derzeit knapp 11 % Abzüge für KV + PV. Das kann sich in 10 Jahren eher nach oben, statt nach unten verändern. Alternativ reguläres Rentenalter ohne Abzüge mit 67 Jahren, das heißt im Jahr 2031. Ebenfalls könnten Sie als besonders langjährig Versicherter im Jahr 2029 mit 45 Beitragsjahren abschlagsfrei mit 65 Jahren gehen. Ihre Vorstellungen sind schon etwas kurios. Auch wenn ich es jedem gönnen würde. Bleiben Sie bitte realistisch und packen Sie die 10 Jahre noch drauf. Das haben andere auch geschafft, sogar mit 48-50 Beitragsjahren. Sie haben die Wahl von den drei o.g. Möglichkeiten. Die vierte wäre eine befristete EMR, wenn die medizinischen Krankheiten unter der Berücksichtigung von weniger wie 3 Stunden der Arbeitsfähigkeit, seitens der DRV genehmigt würde. Allerdings gibt es da auch Abzüge, meiner Kenntnis nach um die 10,8 Prozent. Ein bisschen Rücken und Schnupfen zählt in der Regel nicht, da muss schon eine ernste Gesundheitsbeeinträchtigung vorliegen. Mit freundlichem Gruß Regelaltersrentner
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