Hallo Eva,
auf das Übergangsgeld agerechnet wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt; also das Nettoarbeitsentgelt. Eine Ausnahme wäre hier Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung (450 Euro-Job), aus der kein Übergangsgeld berechnet wurde.