Hallo N. Hess,
nach heutigem Recht haben Sie Anspruch auf die Regelaltersrente ohne Abschläge ab 67. Mit mindestens 45 Jahren an Pflichtbeiträgen (ohne Alo-Zeiten) könnten Sie abschlagfrei mit 65 Jahren in Rente gehen. Mit Abschlägen kommt die vorzeitige Rente ab 63 in Frage, wenn Sie mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten haben.
Die Altersgrenze der abschlagfreien Rente mit 63, wie sie in dem derzeit diskutierten Gesetzentwurf geregelt ist, soll schrittweise angehoben werden und würde für Jahrgang 64 auch wieder bei 65 liegen - allenfalls werden vielleicht zusätzliche Alo-Zeiten angerechnet.