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Experten-Antwort

Abfindung /Erwerbsminderungsantrag

von Giftbiene04.05.2016 | 13:15
1297 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mich Interessiert wie sich das Prozedere in Falle eine Arbeitgeber Abfindung und eine Erwerbsminderungsrentenantrags gestalteten lässt ....

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

welches Prozedere meinen Sie? Ich nehme an es geht um die Einkommensanrechnung.

Hier läßt sich nur soviel sagen, dass Abfindungen in der Regel nicht als Arbeitsentgelt zählen und damit nicht sozialversicherungspflichtig sind und somit auch nicht als Arbeitsentgelt angerechnet werden. Hierzu gehören in erster Linie Abfindungen aufgrund der §§ 9 und 10 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oder der §§ 111, 112 und 113 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Wird jedoch eine Zahlung des Arbeitgebers lediglich als 'Abfindung' bezeichnet (zBsp. Urlaubsabgeltung), stellt sie aber tatsächlich Arbeitsentgelt dar, liegt Hinzuverdienst vor.

Mit freundlichen Grüßen

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

da geht es weniger um die Hinzuverdienstgrenze, sondern das Fortbestehen des Beschäftigungsverhältnisses. Solange nicht klar ist wie das Rentenverfahren ausgeht, würde ich mir an ihrer Stelle sehr genau überlegen, ob Sie einer Abfindung und damit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zustimmen.

Was passiert, wenn die Rentenzahlung abgelehnt wird und Sie sich arbeitslos melden (Anrechnung)? Was passiert, wenn die Rente nur befristet gezahlt wird?

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Giftbieneam 04.05.2016 | 14:06
Hallo an die Experte/i Experten, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Jedoch, ist aber mein Antrag auf EMR unterwegs...und ich habe jetzt die Anfrage bekommen für eine Abfindung... Wie sollte ich mich in diesem Fall verhalten?! Möchte nichts Falsch machen:-(
Herz1952am 04.05.2016 | 14:25
Hallo Giftbiene, arbeitsrechtlich sieht das so aus, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber ihnen auch aus gesundheitlichen Gründen aus wichtigem Grund sofort kündigen könnte - ohne Abfindung. Das nennt sich "Wegfall der (Arbeits-)Vertragsgrundlage, weil Sie Ihren Job nicht mehr vertragsgemäß ausführen könnten. Beim Gutachten der Rentenversicherung müssen Sie sich auf die Frage einstellen: Warum haben Sie Ihren Arbeitsplatz verloren, bzw. Sie haben den Arbeitsplatz verloren und wollen deswegen in "Rente gehen". Bei dieser Entscheidung kann Ihnen in diesem Forum niemand helfen. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, müsste da drinstehen, dass eine Kündigung wo wie so erfolgt wäre. Vielleicht hilft dies dann bei der zu erwartenden Sperre durch das Arbeitsamt. Aber deswegen könnten Sie sich anwaltschaftlichen Rat holen. Diese "Beratung" ist natürlich "kostenfrei" und vor allem unverbindlich. Der "Haken" ist natürlich auch, dass Sie nicht wissen können, wie Ihr Antrag "beschieden" wird.
Giftbieneam 04.05.2016 | 14:49
An Herz 1952, danke für Ihre "Beratung" und klare Worte. Viele Grüße, Giftbiene
Giftbieneam 04.05.2016 | 14:46
Hallo Experte/in Experten, Danke noch mal für Ihre Antwort. Ja da bedarf es noch mal drüber zu schlafen. Danke für Ihre Informationen. Mit freundlichen Grüßen, Giftbiene
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