Guten Tag,
die grundsätzliche Berechnung der Abfindung ist mir bekannt. Allerdings ist mir nicht klar, ob von diesem Abfindungsbetrag auch Beiträge zur Kranken- u. Pflegeversicherung abgezogen werden, oder ob der Betrag ohne weitere Abzüge ausgezahlt wird.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen? Herzlichen Dank.