Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Ablehnung EM-Rente

von Jule03.06.2013 | 11:34
1987 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Gestern erhielt ich nach einer dreiwöchigen Bearbeitungszeit meine Ablehnung zur EM-Rente. Widerspruch wurde heute eingereicht. Da nun in den nächsten Wochen die Aussteuerung zum tragen kommt, stellt sich für mich eine Frage. Da ich derzeitig noch in einem Arbeitsverhältnis stehe, wer ist mein nächster Ansprechpartner. Womit bestreite ich mein Lebensunterhalt?

10 Antworten

PfandFlaschenRentneram 03.06.2013 | 12:57
Halten Sie durch und wählen Sie CDU !!!!!!!!!!! Nach Wahlsieg wird Merkel wieder die "Berufsunfähigkeitsrente" einführen !!!! HaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHa!!!!!
Arbeiteram 03.06.2013 | 13:10
" wer ist mein nächster Ansprechpartner" Wenn Sie ausgesteuert werden und Sie noch Anspruch auf ALG I ist die Agentur für Arbeit ihr nächster Ansprechpartner. Das ALG I bekommen Sie dann solange bis die RV über ihren Widerspruch entschieden hat. Sollte der Widersoruch abgelhent werden können Sie auch noch Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Auch bis dort ein Urteiol gefallen ist wird ALG I gezahlt. Länsgetns natürlich nur für irhe persönliche Anbsopruchsdauer auf ALG I ( emsit ja 12 Moante. Danach müssten Sie dann zum Sozialamt um Hilfe zum Lebensunterhalt zu beantragen. Das bekommen Sie natürlich nur wenn Sie bedürftig sind.
Arbeiteram 03.06.2013 | 13:11
Und ob Sie noch ein Arbeitsverhältnis haben oder nicht spielt bei allledem keine Rolle !
Juleam 03.06.2013 | 13:25
Hallo Reiner! Danke für die Antwort ich habe jetzt erstmal Widerspruch gegen den Bescheid ohne Begründung (mit Hinweis das dieser noch folgt) mit der Bitte auf Akteneinsicht eingelegt. Sobald mir das jeweilige, entscheidungsrelevante Gutachten vorliegt, werde ich mir zusätzliche Hilfe suchen. Das Problem ist, ich möchte weiterhin in meinem jetzigen Beruf und Arbeitgeber weiterhin angestellt bleiben und nicht durch Bezug von Arbeitslosengeld meine Anstellung verlieren.
Juleam 03.06.2013 | 13:19
Bleibt dabei, wenn ich die Agentur für Arbeit aufsuche, mein Arbeitsverhältnis weiterhin bestehen. Es ist jetzt die nächste Chemo angedacht und die Wirkungsdauer auf ca. drei Monate datiert, da aber die Austeuerung für den 25. Juli ansteht würde ich somit ca. zwei Monate "arbeitslos" sein. Ist eine Arbeitsaufnahme zu meinem jetzigen Arbeitsverhältnis wieder möglich? Vielen Dank für die Hilfe
Reineram 03.06.2013 | 13:19
Hallo Jule, lassen sie sich von so dummen Sprüchen von manchen User nicht beleidigen. Es gibt andere Foren, die ihnen weiterhelfen. www.krank-ohne-Rente de. www.sozial-krankenkassen-Forum.de www.arbeitslosenforum.de. Für den Widerspruch würde ich professionelle Hilfe holen wie Sozialverband Deutschland, VdK Deutschland., oder Anwalt für Sozialrecht. Viel Glück!
Kopfschüttelam 03.06.2013 | 15:47
Zitat von Jule anzeigenausblenden
Und ob Sie noch ein Arbeitsverhältnis haben oder nicht spielt bei allledem keine Rolle !
Bleibt dabei, wenn ich die Agentur für Arbeit aufsuche, mein Arbeitsverhältnis weiterhin bestehen. Es ist jetzt die nächste Chemo angedacht und die Wirkungsdauer auf ca. drei Monate datiert, da aber die Austeuerung für den 25. Juli ansteht würde ich somit ca. zwei Monate "arbeitslos" sein. Ist eine Arbeitsaufnahme zu meinem jetzigen Arbeitsverhältnis wieder möglich? Vielen Dank für die Hilfe
Ja natürlich. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Allerdings wird die Agentur für Arbeit bei ihnen mit 100% den med. Dienst einschalten um ihre Arbeitsfähigkeit im Sinne der AfA zu prüfen. Das ist bei EM-Antragstellern immer so. Sie können die Arbeit bei ihrer jetzigen Firma je jkederzeit wieder aufnehmen wenn Sie sich dazu in der Lage fühlen. Nach langer Krankschreibung empfhielt sich dies aber mit einer Wiedereingliederung nach dem sog. Hambnurger Modell zu machen. Wenn Sie allerdings ausgesteuert sind hat die Kasse damit nichts mehr zu tun, sondfern wäre dann ein Fall für die RV. Die zahllt dann - unter bestimmten Voraussetzungen - auch für die Zeit dann Übergangsgeld.
Juleam 03.06.2013 | 17:13
Wenn die AA ein Gutachten veranlasst, muss das eben so sein, das scheut mich nicht. Das Gutachten der Reha wie auch das der Krankenkassen, besagen das gleiche, arbeitsunfähig. Ich kann mir nur eben nicht vorstellen das trotz bestehendem Arbeitsverhältnis das AA für mich zuständig ist. Ich habe folgendes gelesen: Wenn die EM-Rente abgelehnt worden ist und man sich im Widerspruchsverfahren befindet die Sozialhilfe greift. Wenn man aber sich für die Zeit der Bearbeitung der EM-Rente beim AA meldet bekommt man für die Dauer bzw. bis zum Entscheid Arbeitslosengeld. Tatsächlich weiß ich nicht zu 100% wohin ich mich nun zu wenden habe.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026