Hängt vom Alter und Leistungsfall der EM-RT ab.
Alter vor 16.11.1950 geboren und am 16.11.2000 EU oder BU gewesen sein - Kürzung fällt bei Umwandlung mit 60 Jahren weg. Sonst bleibt die Kürzung und nur für die zusätzlichen Entgeltpunkte, die ab Beginn der EM-RT evtl. nach hinzukommen wird die Kürzungsprüfung neu vorgeneommen.