Hallo TiGri, grundsätzlich sollte sich durch eine Verringerung der Beitragshöhe keine Veränderung der Abschlusskosten ergeben. Die Höhe der Abschlusskosten, die sich unter anderem am voraussichtlichen Volumen des Vertrages orientieren, können Sie dem Produktinformationsblatt Ihres Versicherungsproduktes entnehmen. Sofern Sie Ihren monatlichen Beitrag reduzieren dürfte sich der Sparanteil so lange reduzieren, bis die entsprechenden Abschlusskosten Ihres Vertrages gezahlt sind. Achten Sie jedoch darauf, dass weiterhin der Mindesteigenbeitrag gezahlt wird, der zur Erlangung der vollen Zulage erforderlich ist. Einige Anbieter haben in der Vergangenheit die Veränderung des Monatsbeitrages als Vertragsveränderung gewertet und zusätzliche Abschlusskosten verlangt. Das Bundesministerium der Finanzen hat in der Vergangenheit diese Praxis in Teilen beanstandet. Bitte wenden Sie sich hinsichtlich Ihrer Frage zu den Vertragskosten an Ihren Anbieter. Sollten Sie mit den Auskünften Ihres Anbieters unzufrieden sein, bleibt Ihnen wohl nur die Einholung eines rechtlichen Rates über eine Verbraucherschutzzentrale oder einen Anwalt.