Hallo Fritz,
nach der Bescheiderteilung gibt es ohnehin Mitteilungspflichten, u.a. die dass Änderungen ... mitzuteilen sind. Wenn Sie die geänderte Arbeitszeit und die abweichende Entgelthöhe mitgeteilt haben, ist alles gut. Es wird ein Änderungsbescheid erteilt und es wird zur Auszahlung der Rente kommen.
Sie haben die unterschiedlichen Hinzuverdienstgrenzen im Bescheid aufgeführt. Diese steigern sich jedoch jedes Jahr zum 01.07. mit der Rentenanpassung zusammen. Sie können per Dreisatz ermitteln, mit wie viel Wochenarbeitsstunden Sie eine bestimmte Grenze einhalten. Dann wäre es möglich, das ultimative an Einkommen neben der Rente zu erzielen. Erfragen Sie bitte jedes Jahr die neue Höhe der Hinzuverdienstgrenzen.