Am 01.01.2013 wird das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung in Kraft treten. Infolge dessen wird die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe von 400 EUR auf 450 Euro angehoben.
Darüber hinaus werden aktuell weitere Gesetzesänderungen politisch diskutiert (z.B. Verlängerung der Zurechnungszeit, Minderung der Abschläge). Derzeit ist jedoch völlig offen, ob und ggf. für welchen Personenkreis diese Änderungen realisiert werden.