Hallo Joy,
vom schlechten Sehen alleine bekommt man nun mal keine Rente (Bezug: Ihr letzter Beitrag).
Wenn Sie die eine Brille n u r für Ihren Beruf brauchen, wäre evtl. die Rentenversicherung dafür zuständig, weil Ihre Erwerbsfähigkeit evtl. gefährdet wäre, wenn sich dadurch die Sehkraft verschlechtern kann. Es genügt auch, wenn sich dadurch die Erwerbsfähigkeit womöglich erhalten lässt.
Oder geht es bei Ihnen nicht um Rente, sondern nur um die Brillenzahlung? Dafür wäre natürlich auch die Rentenversicherung (oder Berufsgenossenschaft?) zuständig.
So einen Fall gab es kürzlich wegen eines speziellen Hörgerätes für eine Call-Center Mitarbeiterin, die bei Kopfhörer-Arbeit die Kunden nicht verstehen konnte (bestimmter Frequenzbereich).
Sie hatte das Gerät bei der KK "angefordert". Diese sagte, dafür wäre die RV (oder die BG zuständig, das weis ich nicht mehr).
Nach langem hin und her erklärten sich dann beide bereit zu zahlen. Sie werden sich wohl dann geeinigt haben, wer letztlich zuständig ist.
Ich sehe übrigens einen Stern ohne Brille wie Raumschiff "Enterpreis" mit Festbeleuchtung. Allerdings viereckig mit vielen roten und grünen Punkten, sowie viele kleine "Sternchen". Das ist kein verspäteter Aprilscherz. :-).