Wichtig ist noch eine Ergänzung zu den bereits vorhandenen Antworten. Der Mindesteigenbeitrag (4% des Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen, z.B. die o.g. 253€ im Jahr)ist nur für die volle Zulage erforderlich. Können Sie den Eigenbeitrag aber nicht aufbringen, bleibt Ihnen in aller Regel die Möglichkeit, den Vertrag so zu besparen, wie es Ihre finanzielle Lage erlaubt. Die Zulagen erhalten sie dann entsprechend gekürzt. Zahlen Sie also nur die Hälfte des geforderten Betrags, erhalten Sie immerhin die halben Zulagen.