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Experten-Antwort

Altersrente für Schwerbehinderte

von Sommerwind19.04.2018 | 08:21
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich habe 50GdB und bin 63 Jahre alt, seit 8 Jahren bekomme ich die volle EMR, bis 4/2019 befristet. Was ist einfacher: die EM-Rente zu verlängern oder die Altersrente für Schwerbehinderte zu beantragen? Könnte Letztere auch abgelehnt werden? Danke im voraus und einen sonnigen Tag. Gruß Sommmerwind

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sommerwind,

da sie 63 Jahre alt sind haben sie je nach tatsächlichem Geburtsjahrgang bei Geburtsjahrgang 1954 mit 63 Jahren und 8 Monaten und bei Geburtsjahrgang 1955 mit 63 Jahren und 9 Monaten Anspruch auf die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Da Sie allerdings bereits volle Erwerbsminderungsrente erhalten, wird Ihre Rente sich nicht mehr erhöhen. Nur in Einzelfällen wird die Altersrente nach der Erwerbsminderungsrente höher ausfallen.

Nun zur eigentlichen Frage:

Bei der Erwerbsminderungsrente müssen Sie wieder Ihre kompletten medizinischen unterlagen einreichen und Ihre Ärzte angeben. Dann wird erst wieder geprüft, ob Sie weiterhin voll erwerbsgemindert sind, was sich in die Länge ziehen kann.

Bei der Altersrente für Schwerbehinderte Menschen benötigen Sie lediglich eine Wartezeit von 35 Jahren, das Lebensalter haben Sie hierfür schon erreicht und einen Schwerbehindertenausweis von 50 %.

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen vorliegen, ist dies definitiv der einfachere Weg. Zudem müssten Sie ja sowieso irgendwann Ihren Altersrentenantrag stellen.

Wenn Sie genauere Fragen zu Ihrem Sachverhalt haben, wenden Sie sich an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen und vereinbaren Sie einen Termin. Siehe unten stehenden Link zur Terminvereinbarung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/02_termine_online_vergeben_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

-am 19.04.2018 | 10:13
Es ist im ersten Absatz natürlich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gemeint und nicht die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Fortitude oneam 19.04.2018 | 10:43
Hallo Sommerwind, vom Alter her hätten Sie schon längst die AR für schwerbehinderte beantragen können. Entweder Sie haben einen unbefristeten GDB 50 oder bei Antragstellung. In der Rentenauskunft steht alles genau beschrieben oder Sie vereinbaren einen Termin bei der A+B der DRV/RV . Die Abschläge die bereits in der EMR berücksichtigt sind, bleiben für immer. Von daher würde ich nicht mehr länger warten. Viel Glück. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Sommerwindam 19.04.2018 | 11:29
Herzlichen Dank für die schnellen und informativen Antworten.
Silviaam 20.04.2018 | 07:27
Hallo Sommerwind Ich, Jahtgang 1957, habe bereits die Umwandlung meiner unbefristeten EMR in die Schwebi-Rente vollzogen und den verkürzten Renten-Antrag auf "vorzeitige Altersrente für Schwerbehinderte" unkompliziert bei uns auf dem Rathaus ausfüllen und an die DRV weiterleiten lassen. Sie benötigen dazu lediglich Ihre Rentenversicherungsnummer, Ihren Personal- und Ihren Schwerbehindertenausweis. Lassen Sie sich auf Ihrem Rathaus dazu einen Termin geben und die Beantragung von dort einleiten. Mir wurde der fertige Antrag gleich in Kopie mitgegeben und kurze Zeit später erhielt ich noch eine schriftliche Eingangsbestätigung von der DRV per Post zugesandt. Sollten Sie Anspruch auf eine Zusatz-/Betriebsrente haben, dann unterrichten Sie diese Stelle bezgl. der Rentenformänderung wenn Ihnen der neue Rentenbescheid vorliegt, indem Sie nur eine Kopie hinsenden. Gruß Silvia
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